Für Änderungen wäre Änderungsvertrag notwendig
BGH erklärt AGB-Klauseln von Banken zu stillschweigender Zustimmung für unwirksam

Das Logo der Postbank über dem Eingang einer Filiale in Düsseldorf.
Foto: Martin Gerten/dpa
Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die auf stillschweigende Zustimmung abzielen, sind unwirksam.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag und gab damit einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die Postbank statt.
Laut deren AGB gilt die Zustimmung des Kunden zu Änderungen – etwa bei den Bankgebühren – als erteilt, wenn sie ihm zwei Monate im voraus mitgeteilt werden und er nicht widerspricht. (Az. XI ZR 26/20)
Landgericht und Oberlandesgericht Köln hatten die Klage und die Berufung zurückgewiesen. Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts nun auf und verbot der Bank solche Klauseln. Sie benachteiligten die Kunden unangemessen, teilte der BGH mit.
So könne im Fall einer fehlenden fristgerechten Ablehnung das Vertragsgefüge insgesamt umgestaltet werden. Die Bank könne das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu ihren Gunsten verschieben. Für so weitreichende Änderungen wäre aber ein Änderungsvertrag notwendig, so der BGH. (afp)
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