Bafin setzt hohe Geldbuße gegen Deutsche Bank fest

Rund neun Millionen Euro soll Deutschlands größtes Geldhaus zahlen. Die Deutsche Bank habe als Datenzulieferer unter anderem für die Berechnung des Euribor nicht über «wirksame präventive Systeme» verfügt.
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Das Logo der Deutschen Bank am Tower in Frankfurt.Foto: iStock
Epoch Times29. Dezember 2021

Die Finanzaufsicht Bafin brummt der Deutschen Bank wegen Mängeln bei internen Kontrollen im Zusammenhang mit der Berechnung wichtiger Referenzzinssätze Millionen-Geldbuße auf.

Deutschlands größtes Geldhaus müsse 8,66 Millionen Euro zahlen, weil das Institut als Datenzulieferer für die Berechnung des Euribor „zeitweise nicht über wirksame präventive Systeme, Kontrollen und Strategien“ verfügt habe, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit.

Der Euribor (Euro Interbank Offered Rate) wird wie der Libor als Grundlage für Bankgeschäfte in Billionenhöhe herangezogen – von Baukrediten bis zu komplexen Derivate-Geschäften. Vor einigen Jahren war aufgeflogen, dass Mitarbeiter mehrerer Großbanken weltweit bei der Berechnung dieser Referenzzinssätze über Jahre getrickst hatten, um höhere Gewinne einzufahren. Auch die Deutsche Bank musste in diesem Zusammenhang mehrere hohe Strafzahlungen leisten.

Seit Anfang 2018 verpflichtet das geltende Regelwerk die sogenannten Kontributoren, also diejenigen, die Daten für die Berechnung etwa des Euribor liefern, durch interne Kontrollen und Abläufe sicherzustellen, dass es nicht zu Manipulationen kommt und die Daten auf einer validen Grundlage gemeldet werden.

Dies war nach Einschätzung der Bankenaufseher bei der Deutschen Bank im Prüfungszeitraum 2019 bis Anfang 2020 zeitweise nicht erfüllt. Die Bank akzeptiere das Bußgeld, teilte ein Sprecher des Geldhauses in Frankfurt mit.

Die Bank erklärte auf Anfrage, sie habe „keine Anhaltspunkte dafür“, dass der fragliche Sachverhalt, der zu der Geldbuße führte, zu einer „fehlerhaften Meldung an den Administrator des Referenzwertes geführt hat“. Die Deutsche Bank hat erste Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Kontrollen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abgestimmt und bereits umgesetzt.“ (dpa/afp/dl))



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