Bis 30. Juni 2021: Altmaier will Überbrückungshilfen für Unternehmen verlängern
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) plant weitere Hilfen für besonders hart von Corona-Maßnahmen getroffene Unternehmen.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sollen die bisher bis zum Jahresende laufenden Überbrückungshilfen um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Zuerst hatte die Funke Mediengruppe über die Pläne berichtet.
Im Wirtschaftsministerium wird demnach zudem an weiter verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, Tilgungszuschüsse und Elemente eines Unternehmerlohnes gedacht – erstattet werden bisher fixe Betriebskosten wie Mieten oder Pachten. Wirtschaftsverbände hatten deswegen beklagt, viele Hilfen kämen etwa bei Selbstständigen nicht an. Weiter gehe es um Modernisierungs- und Zuschussprogramme für Renovierungen während der auftragslosen Zeit, hieß es.
Die spezifischen Hilfen sollen für Unternehmen gelten, die besonders hart von derzeit geltenden oder künftig verschärften Corona-Maßnahmen betroffen sind. Dazu sollen insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch die Veranstaltungsbranche sowie die Messe- und Ausstellungsbranche gehören. So sollen Tilgungskosten als Kosten in der Überbrückungshilfe geltend gemacht werden können. Dies könne etwa einem Soloselbständigen helfen, wenn er auch diese Kosten geltend machen könne.
25 Milliarden Euro für Überbrückungshilfen geplant – 1,1 Milliarden Euro davon bewilligt
Altmaier reagiert mit den geplanten Nachbesserungen auch auf anhaltende Kritik von Wirtschaftsverbänden an den Hilfsprogrammen. Die Maßnahmen sollen nun mit den Ländern diskutiert und anschließend innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.
Für die Überbrückungshilfen hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Davon sind nach aktuellem Stand laut Wirtschaftsministerium aber erst 1,1 Milliarden Euro bewilligt worden.
Die Spitzen der schwarz-roten Koalition hatte Ende August beschlossen, dass die Überbrückungshilfen bis Jahresende fortgesetzt werden. Zuvor liefen sie bis Ende August.
Mitte September dann hatten die zuständigen Ministerien konkrete Nachbesserungen bei den Hilfen mitgeteilt. Demnach können nach aktuelle Stand je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten Unternehmen für die Monate September bis Dezember bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Bisher wurden für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten wie Mieten von insgesamt bis zu 150.000 Euro erstattet, wenn Firmen erhebliche Umsatzausfälle nachweisen konnten. Bestehende Deckelungsbeträge wurden gestrichen. Stattdessen gibt es eine Staffelung in der Erstattung der Fixkosten, je nachdem wie hoch der Umsatzeinbruch ist. (dpa)
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