80 % des Strompreises sind gar nicht für Strom – Was Sie gegen zu hohe Strompreise tun können
Michael Mross, Gründer von MMnews und Rechtsexperte Christian Hiß debattierten kürzlich über den „Strompreis-Horror“, da im kommenden Jahr mit 7 bis 15 Prozent höheren Strompreisen zu rechnen ist. Je nach Haushaltsgröße kann sich der jährliche Mehrkostenbetrag auf 70 bis 115 Euro belaufen. Das könnte man schon fast eine „Explosion“ oder auch „Wucher“ nennen, meint Mross.
Wie setzt sich der Strompreis eigentlich zusammen?
Hiß und Mross haben ermittelt, dass 80 Prozent des Strompreises gar nicht der Stromerzeugung dienen. So sind in dem Gesamtpreis von aktuell rund 31 Cent pro kWh fünf Umlagen, eine Abgabe und zwei Steuern enthalten, als da wären:
- Netzentgelt (25 Prozent): Fällt an für Transport von Strom und weiteren Netzausbau.
- EEG-Umlage (21,5 Prozent): Finanziert den Ausbau der Erneuerbaren Energien wie Windkraft und Photovoltaik.
- Umsatzsteuer (16 Prozent): Eigentlich beträgt die Steuer 19 Prozent, aber im Gesamtpaket beträgt die Steuer nur 16 Prozent, da auf einige Positionen keine Steuer anfällt. Übrigens: Strom gilt aus Sicht des Staates nicht als lebensnotwendig, was nur der Fall wäre, wenn der Strompreis (wie auch Lebensmittel und Wasser) mit nur 7 Prozent Steuer belegt würden.
- Stromsteuer (6,25 Prozent): Wurde eingeführt, um energieeffizientes Verhalten zu erzwingen. Besonders interessant: Hier wird eine Steuer auf eine Steuer (die Umsatzsteuer berechnet).
- Konzessionsabgabe (5,5 Prozent): Eine solche Abgabe zahlen die Stromversorger an die Kommunen dafür, dass sie den Strom durch die in der entsprechenden Kommune liegenden Leitung transportieren dürfen.
- Umlage Netzabwurfentgelt (3,2 Prozent): Darunter fällt der „Lastabwurf“. Das bedeutet, wenn das Stromnetz unterversorgt ist und große Versorger abgeschaltet werden müssen, damit das Stromnetz nicht zusammenbricht, muss man diesen eine Kompensation zahlen. Daneben gibt es noch diverse weitere Umlagen, die hier enthalten sind.
Das zusammen macht rund 80 Prozent des Strompreises aus. Und dabei ist das Netzentgelt darin noch gar nicht enthalten. Außerdem kommt im Jahr 2021 noch die Co2-Abgabe dazu, wonach jede Tonne Co2 mit 10 Euro belegt wird, betont Hiß. Dann wird es nochmals entsprechend teurer. Mross jedenfalls hält die aktuelle Entwicklung für „völligen Irrsinn“.
Zahlen Sie zu viel für Strom?
Verbraucher zahlen seit dem Jahr 2017 eine Milliarde Euro zu viel für Strom an die Stromversorger, berichtete Tobias Hirt, Gründer von Veneko GmbH, gegenüber „Focus„. Und die Stromrechnungen sollen zu 70 Prozent „falsch oder zumindest fragwürdig“ sein.
Mit dem Begriff ‚Betrug‘ sei er vorsichtig, so Hirt, aber die Tricksereien würden durchaus ’systemisch‘ und im großen Stil betrieben, sagte Hirt gegenüber Focus.
Seine GmbH prüft Energieabrechnungen der vergangenen drei Jahre. Vielfach hat Hirt zu hohe Strompreisforderungen von mehr als 100 Euro anhand eines „Algorithmus“ ermittelt. Zu viel gezahlte Beträge können sich Verbraucher erstatten lassen.
Ursache sei, dass Stromversorger von nicht rentablen „Dumping-Angeboten (…) möglichst lautlos wieder“ Abstand nehmen wollen und Preiserhöhungen dann mit „angeblich gestiegenen Kosten“ begründen, ohne die Zusammensetzung näher zu erklären.
Vorsicht vor Billiganbietern
Um teuren Strompreisen zu entgehen, suchen sich Verbraucher oft einen neuen Stromanbieter mittels Vergleichsportalen. Mross und Hiß warnen ausdrücklich vor trickreichen, fast schon betrügerischen Billiganbietern, die im ersten Jahr mit Billigstpreisen locken, um im zweiten Jahr doppelt so hohe Preise zu berechnen.
Abstand nehmen solle man von Modellen mit Vorkasse, Kautionen oder Ankauf von Strommengen. Verbrauche man mehr Strom als ursprünglich gekauft, werde der Mehrverbrauch mit horrenden Preisen belegt. Bei Insolvenz des Stromanbieters kann auch der Insolvenzverwalter die unter Umständen hohen ausstehenden Strompreisforderungen nachfordern.
Zu hohe Vorauszahlungen bekomme man in der Regel auch nicht wieder. Übliche Tilgungen bei Insolvenzen seien pro 1.000 Euro Forderung ein Euro. Sie erinnern an die Insolvenzen von Teldafax und Flexstrom.
In der Regel sei man 24 Monate an einen solchen Vertrag gebunden. Bei Strompreiserhöhungen habe man zwar ein Sonderkündigungsrecht, das sich aber meistens nur auf zwei Wochen ab Erhalt des Briefes erstrecke und auch nur aus dem Kleingedruckten (sogenannte AGB) ersichtlich sei.
Eine Buchempfehlung vom Verlag der Epoch Times
Die Anhänger der Theorie des „menschengemachten Klimawandels“ behaupten, dass diese Schlussfolgerung durch wissenschaftlichen Konsens erreicht wurde oder bereits wissenschaftlich abgesichert ist – doch dem ist nicht so. Für einige Umweltschützer gelten Menschen, die diese Schlussfolgerung ablehnen, nicht nur als wissenschaftsfeindlich, sondern auch als Anti-Humanisten. Der Physiker Michael Griffin, ein ehemaliger NASA-Administrator, sagte in einem Interview mit National Public Radio (NPR) im Jahr 2007:
„Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Globalisierung – dass ein Trend zur globalen Erwärmung besteht. Ich bin mir nicht sicher, ob es berechtigt ist zu sagen, dass es ein Problem ist, mit dem wir ringen müssen. Wenn man davon ausgeht, dass es ein Problem ist, geht man davon aus, dass der Zustand des Erdklimas heute das optimale Klima ist, das beste Klima, das wir haben oder jemals hatten, und dass wir Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass es sich nicht ändert.“
„Vor allem glaube ich nicht, dass es in der Macht der Menschen liegt, dafür zu sorgen, dass sich das Klima nicht ändert, wie die Millionen Jahre Geschichte gezeigt haben, und zweitens möchte ich wohl fragen, welchen Menschen – wo und wann – das Privileg gewährt werden soll, zu entscheiden, dass dieses besondere Klima, das wir heute hier haben, im Moment das beste Klima für alle übrigen Menschen ist. Ich denke, das ist eine ziemlich arrogante Position, die die Leute einnehmen wollen.“
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