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E-Roller gilt als Kraftfahrzeug – Mit Alkohol im Blut kann Führerschein weg sein

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E-Tretroller-Verleih der US-Firma Lime am Brandenburger Tor.

Foto: Wolfgang Kumm/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in Sachen E-Roller eine wegweisende Entscheidung getroffen: Gemäß der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr werden E-Scooter als Kraftfahrzeuge eingestuft, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochsausgabe).
Damit gelten für die Lenker dieselben Promillegrenzen wie etwa für Autofahrer. Das heißt, wer mit über 1,1 Promille einen E-Roller lenkt, ist absolut fahruntauglich, begeht eine Straftat und hat mit Konsequenzen wie Geldstrafe, Fahrverbot und Führerscheinentzug zu rechnen.
Angeklagt vor dem Amtsgericht München war im Januar diesen Jahres ein Mann aus dem Kreis Kleve. Er war 2019 nach dem Besuch des Oktoberfestes mit 1,35 Promille Alkohol im Blut auf einem E-Roller von der S-Bahn zu seinem Hotel unterwegs gewesen und wurde von der Polizei kontrolliert.
Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2.200 Euro, einem dreimonatigen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (auch E-Scooter) und entzog ihm den Führerschein für sieben Monate.
Der 31-Jährige akzeptierte diese Entscheidung nicht, musste sich aber jetzt in letzter Instanz vom Bayerischen Obersten Landesgericht eines Besseren belehren lassen. Das bayerische Urteil ist die bislang erste höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema Promillegrenzen für E-Scooter. (dts)

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