Neuer Sterbehilfe-Paragraf: Karlsruhe lehnt Außerkraftsetzung ab
Das Bundesverfassungsgericht lehnt ab, den Sterbehilfe-Paragrafen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine erste Entscheidung zum seit Dezember geltenden Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung getroffen.
Vier Mitglieder des umstrittenen Hamburger Vereins „Sterbehilfe Deutschland“ scheiterten mit ihrem Versuch, den neuen Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches bis zur Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde außer Kraft setzen zu lassen.
Die Karlsruher Richter lehnten den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. In ihrem Beschluss äußern sie die Sorge, dass sich dadurch andere Personen „zu einem Suizid verleiten lassen könnten“. (dpa)
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