Logo Epoch Times

Neuer Sterbehilfe-Paragraf: Karlsruhe lehnt Außerkraftsetzung ab

Das Bundesverfassungsgericht lehnt ab, den Sterbehilfe-Paragrafen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen.

top-article-image

Andreas Vosskuhle, Bundesverfassungsgericht

Foto: ULI DECK/AFP/GettyImages, 2013

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 1 Min.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine erste Entscheidung zum seit Dezember geltenden Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung getroffen.
Vier Mitglieder des umstrittenen Hamburger Vereins „Sterbehilfe Deutschland“ scheiterten mit ihrem Versuch, den neuen Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches bis zur Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde außer Kraft setzen zu lassen.
Die Karlsruher Richter lehnten den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. In ihrem Beschluss äußern sie die Sorge, dass sich dadurch andere Personen „zu einem Suizid verleiten lassen könnten“. (dpa)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.

Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können