Ärztepräsident warnt vor EU-Meldepflicht für Kindesmissbrauch

Klaus Reinhardt warnt, dass die EU-Pläne zur verpflichtenden Meldung von Kindesmissbrauch das Vertrauen der Patienten untergraben und vertrauliche Hilfe erschweren könnten.
Betroffenen von sexuellem Kindesmissbrauch soll mehr Gehör geschenkt werden.
Betroffenen von sexuellem Kindesmissbrauch soll mehr Gehör geschenkt werden.Foto: Annette Riedl/dpa
Epoch Times15. August 2024

Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat scharfe Kritik an den EU-Plänen geäußert. Diese Pläne sehen vor, dass Ärzte den sexuellen Missbrauch von Kindern grundsätzlich den Behörden melden müssen.

Diese Meldepflicht solle unabhängig davon gelten, ob eine Gefährdung des Kindes vorliege und ob die Meldung im Interesse des Kindes sei, sagte Reinhardt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Geschützter, vertraulicher Raum würde verschwinden

„So wird es Opfern unmöglich gemacht, sich behandeln zu lassen, ohne dass eine Behörde von dem Missbrauch erfährt. Sie verlieren ihren geschützten therapeutischen Raum und damit die Möglichkeit, vertraulich Hilfe in Anspruch zu nehmen“, beklagte der oberste deutsche Ärztevertreter.

In der Stellungnahme der Bundesärztekammer zu dem Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlamentes und des Rates, über die die RND-Zeitungen berichten, heißt es zudem: „Auch ein Vertrauensverhältnis kann nicht entstehen, wenn ein intimes Detail wie ein sexueller Missbrauch undifferenziert an staatliche Stellen gemeldet werden muss.“

Die Schweigepflicht bestehe im Interesse des Kindes und diene nicht dem Täterschutz, so die Ärztekammer.

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

Gemäß nationalem Recht würden die Ärzte unverzüglich das Jugendamt informieren, wenn nach ihrer Einschätzung eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes bestehe, versicherte die Bundesärztekammer.

Die Kammer betonte: „Ärzte, die von einem sexuellen Missbrauch erfahren, werden dies der zuständigen Behörde melden, um eine Gefahr für das Kind auszuschließen.“ Es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass Ärzte in diesem Fall eine Meldung unterlassen würden, so die Bundesärztekammer. (dts/red)



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