USA: George Floyds Tod löst Polizeireformen aus
Die Stadt Minneapolis, wo der Afroamerikaner Floyd am vergangenen Montag bei einer Festnahme gestorben war, kündigte umfassende Polizeireformen an. Künftig dürften Beamte keine Würgegriffe mehr anwenden und Verdächtige nicht am Nacken festhalten, erklärte Bürgermeister Jacob Frey. Zudem müssten alle Polizeibeamte, die Zeugen einer „ungenehmigten Gewaltanwendung“ ihrer Kollegen würden, dies unter Strafandrohung melden. Die mit dem Bundesstaat Minnesota juristisch bindend vereinbarten Reformen seien ein guter Schritt, um die Kultur der Polizei zu ändern und „systematischen Rassismus zu entwurzeln“, schrieb Frey auf Twitter.
Auch im bevölkerungsreichen Westküstenstaat Kalifornien soll ein Würgegriff, bei dem die Blutzufuhr zum Gehirn unterbunden wird, künftig verboten werden. Gouverneur Gavin Newsom erklärte am Freitag, die Methode werde aus dem Trainingsprogramm für Polizeibeamte verbannt, zudem solle auch eine gesetzliche Regelung folgen. Auch der Gouverneur des Bundesstaates New York, Andrew Cuomo, stellte am Freitag einen Gesetzesentwurf vor, der unter anderem den Würgegriff bei Polizeieinsätzen verbieten soll. Zudem sollen Akten zu früherem Fehlverhalten von Polizisten transparent einsichtlich gemacht werden.
Trauerfeier in Minneapolis
Mit einer Trauerfeier in Minneapolis wurde am Donnerstag an den bei einem Polizeieinsatz ums Leben gekommenen Afroamerikaner George Floyd erinnert. Floyd war am Montag vergangener Woche bei seiner Festnahme in Minneapolis ums Leben gekommen. Der Polizist Derek Chauvin drückte bei der Festnahme des 46-jährigen sein Knie mehrere Minuten lang auf den Nacken von Floyd, obwohl Floyd wiederholt klagte, er bekomme keine Luft mehr.
Die offizielle Obduktion stellte zudem fest, dass Floyd unter einer Gefäß- und Herzkrankheit litt und unter dem Einfluss des Opioids Fentanyl und der Rauschdroge Chrystal Meth stand. Gegen alle vier an der Verhaftung beteiligten Polizisten wird nun ermittelt. Der Hauptangeklagte befindet sich seit dem Vorfall in Untersuchungshaft. Er ist wegen Mord zweiten Grades (Höchststrafe 40 Jahre) angeklagt. (dpa/er)
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