Sudan verbietet weibliche Genitalverstümmelung
Der Sudan hat Genitalverstümmelung von Frauen unter Strafe gestellt. Am Freitag ratifizierte der Souveräne Rat, die höchste Institution des Landes, nach Angaben des Justizministeriums ein entsprechendes Gesetz.
Demnach können Menschen, die diesen Eingriff bei Frauen vornehmen, zu bis zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt werden. Verantwortlichen Krankenhäusern und anderen Einrichtungen droht die Schließung.
Der Rat nahm das Gesetz an, nachdem die Regierung im Mai einer entsprechenden Änderung des Strafrechts zugestimmt hatte. Das Gremium aus Vertretern des Militärs und der Zivilgesellschaft leitet eine gut dreijährige politische Übergangsphase in dem afrikanischen Staat.
Das Justizministerium erklärte in seiner Stellungnahme, die uralte Praxis „untergrabe die Würde von Frauen“. Im Sudan sind laut den Vereinten Nationen noch immer knapp neun von zehn Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen.
Prozedur erfolgt oft ohne Betäubung
Bei der extremsten Form dieser Praxis werden die Schamlippen und die Klitoris herausgeschnitten, oft ohne Betäubung und unter unhygienischen Umständen. Der Eingriff kann zu zahlreichen physischen, psychischen und sexuellen Problemen führen und im schlimmsten Fall zum Tod.
Weltweit sind nach Angaben der Vereinten Nationen derzeit 200 Millionen Mädchen und Frauen von dieser Praxis betroffen. In diesem Jahr sind laut dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) 4,1 Millionen weitere Mädchen und Frauen dadurch bedroht.
Der UNFPA schätzt die Kosten, um die Genitalverstümmelung in den 31 Ländern mit den meisten Fällen in den nächsten zehn Jahren zu beenden, auf 2,4 Milliarden Dollar (rund 2,1 Milliarden Euro). (afp)
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