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Russlands Präsident droht USA mit Weiterentwicklung von Raketen

Die USA erklären, dass der INF-Vertrag nur Russland und den USA Beschränkungen auferlege, nicht aber anderen Staaten wie China. Putin zeigte sich am Dienstag bereit, das Abkommen unter Einbeziehung weiterer Länder neu auszuhandeln – und droht den USA mit Aufrüstung.

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Interkontinentalrakete

Foto: USAF/Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Im Streit mit den USA um die Zukunft des INF-Abrüstungsvertrags hat der russische Präsident Wladimir Putin abermals mit Aufrüstung gedroht. Die russische Armee könnte bestehende see- und luftgestützte Raketen für die Stationierung am Boden umrüsten, sagte Putin am Dienstag im Verteidigungsministerium in Moskau.
Die Stationierung dieser Geschosse am Boden ist nach dem INF-Vertrag unzulässig. Die USA haben ihren Ausstieg aus dem Abkommen von 1987 angekündigt.
Eine Umrüstung der Raketen für den Einsatz vom Boden aus wäre „wahrscheinlich nicht sehr schwierig“, sagte Putin. Infrage käme dafür auch die neue Überschall-Rakete „Kinschal“, auf die Russland große Hoffnungen setzt. „Niemand hat so etwas“, sagte Putin.
US-Präsident Donald Trump hatte Ende Oktober den Ausstieg der USA aus dem INF-Vertrag angekündigt. Die USA werfen Russland vor, gegen den Vertrag zu verstoßen. Im Dezember räumte Washington dann Moskau eine letzte Frist von 60 Tagen bis Mitte Februar ein, um zu den Bestimmungen des Vertrages zurückzukehren. Russland reagierte auf die Vorwürfe und Forderungen wiederholt mit der Androhung einer Aufrüstung.
Die USA erklärt zudem, dass der INF-Vertrag nur Russland und den USA Beschränkungen auferlege, nicht aber anderen Mächten wie China. Putin zeigte sich am Dienstag bereit, das Abkommen unter Einbeziehung weiterer Länder neu auszuhandeln.
Der 1987 zwischen den USA und der damaligen Sowjetunion geschlossene Abrüstungsvertrag sieht die Abschaffung aller bodengestützten, nuklear bestückbaren Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite über 500 Kilometer vor. Die USA und die Nato bezichtigen Russland, mit seinem Raketensystem 9M729 gegen den Vertrag zu verstoßen. (afp)

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