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Menschenrechtsgericht: Griechenland muss Flüchtlinge vor COVID-19 schützen

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Foto: iStock

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Lesedauer: 1 Min.

Griechenland muss Flüchtlinge in seinen Lagern vor dem Coronavirus schützen: Zu diesem Urteil kam am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Straßburger Richter gaben damit einer Eilbeschwerde von drei Migranten statt.
Die drei Geflüchteten – zwei unbegleitete Minderjährige und ein 80-jähriger Mann – hatten die Beschwerde wegen der Überbelegung der Lager in Griechenland und wegen der schlechten Hygiene-Bedingungen eingelegt.
Das Menschenrechtsgericht verurteilte das Land, die drei Migranten zu verlegen oder ihnen durch anderweitige Maßnahmen eine Unterbringung in Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu gewährleisten, die „eine unmenschliche oder entwürdigende Behandlung“ ausschließt.
In Griechenland halten sich derzeit rund 100.000 Asylbewerber auf, davon drängen sich 70.000 in 38 Lagern. In zwei Lagern wurde vergangene Woche eine Quarantäne ausgerufen, nachdem Dutzende Fälle der Lungenkrankheit Covid-19 aufgetreten waren.
Deutschland will wegen der schlechten Zustände in den Lagern eine erste Gruppe von 50 unbegleiteten Kindern aus Griechenland aufnehmen. Die ersten sollen kommende Woche eintreffen. Sie sollen zunächst für 14 Tage in Quarantäne. (afp)

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