Logo Epoch Times
Grundgesetzänderung

Reform soll Blockade von Verfassungsrichterwahl verhindern

Die Ampel-Fraktionen und die Union haben beschlossen, zentrale Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern.

top-article-image

Die Reform erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat.

Foto: Uli Deck/dpa

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 1 Min.

Die Ampel-Fraktionen und die Union haben sich darauf geeinigt, die Zahl der Richter und der Senate sowie weitere zentrale Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern. Damit wollen sie nach eigener Aussage die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in stürmischen Zeiten sicherstellen.

Buschmann: Schutzschild für Bundesverfassungsgericht

Denn bisher wären Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder einer politischen Instrumentalisierung bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. Das Gericht hat 16 Richter und zwei Senate.
Eine Öffnungsklausel soll auch dafür sorgen, dass bei der Wahl neuer Richter das jeweils andere Wahlorgan einspringen kann, wenn es im Bundestag oder im Bundesrat über einen längeren Zeitraum keine Zweidrittelmehrheit für einen Kandidaten geben sollte. An dem Grundsatz, dass die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden, soll festgehalten werden.
Die geplante Reform ist das Ergebnis vertraulicher Beratungen von Vertretern der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU. „Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild brauch noch mehr Widerstandskraft“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Es sei gut, dass ein Mechanismus gefunden worden sei, um etwaige Blockaden bei Verfassungsrichterwahlen zu verhindern, sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling. „Damit ist das Bundesverfassungsgericht auch für stürmische politische Zeiten gerüstet.“

Kommentare

Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können

bremsklotz1vor 9 Monaten

Wenn jetzt die "guten Demokraten" versuchen, den Einfluß auf die Justiz, durch zukünftige "Schmuddelkinderparteien" zu verhindern, dann kann ich nur Schlußfolgern:

Die Justiz der "Verwaltung auf deutschem Boden" unterliegt POLITSCHER EINFLUSSNAHME der "guten Parteien"......

Nichts mit "RECHTSTAATLICHKEIT" !!!! Hatten wir in der "bösen DDR" auch!!!!!