Lauterbach-Plan: Arzneimittel ohne Apotheker vor Ort
Patienten in Deutschland sollen ihre Arzneimittel auch künftig möglichst in einer Apotheke in der Nähe bekommen – allerdings oft nicht mehr von voll ausgebildeten Apothekern. Das ist das Ziel einer geplanten Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
Der SPD-Politiker will sein Gesetz gegen Widerstände der Apothekerschaft am 17. Juli durch das Bundeskabinett bringen, wie er bei einem Besuch einer Apotheke im brandenburgischen Teltow ankündigte.
Apotheker macht seinem Unmut bei Scholz Luft
Der Teltower Apotheker Mike Beyer hatte bei einem früheren Besuch von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der im März vor Ort war, seinem Unmut über die geplante Apothekenreform Luft gemacht. Scholz habe den Gesundheitsminister daraufhin gebeten, Überzeugungsarbeit vor Ort zu leisten, wie es aus dem Gesundheitsressort hieß.
Nach einem rund dreiviertelstündigen Gespräch des Ministers und des Apothekers wurde klar: Geklappt hat das nur bedingt. Lauterbach betonte zwar, dass es für ihn trotz früherer Gespräche mit Apothekern interessant gewesen sei. In der Sache aber blieb er hart – und Beyer sowie die ebenfalls anwesende Präsidentin der Apothekerverbands ABDA, Gabriele Regina Overwiening, schüttelten bei Lauterbachs Aussagen teils ihre Köpfe.
Was die Ampel plant
Ein Kernpunkt der Pläne: Filialapotheken sollen auch dann öffnen dürfen, wenn nur ein Apotheker in einer anderen Filiale für eine telepharmazeutische Beratung zur Verfügung steht. „In diesem Fall können erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten die Arzneimittelversorgung vor Ort übernehmen“, so das Gesundheitsministerium.
„Bei Bedarf kann die pharmazeutische Beratung von Kunden über Telepharmazie erfolgen.“ Komplexe Herstellungsprozesse und die Abgabe von Betäubungsmitteln sollen aber weiter die Anwesenheit des Apothekers erfordern. An mindestens acht Stunden pro Woche soll die Apothekenleitung persönlich in der Apotheke anwesend sein müssen.
Alternative Apothekensterben?
Lauterbach stellte die Reform als nötig dar. „Wir stehen vor einem großen Apothekensterben auf dem Land“, sagte Lauterbach. „Wir versuchen, durch Filialapotheken und Telepharmazie diese Versorgung zu erhalten.“ Auch künftig müssten die Apotheken durch Apotheker geleitet werden. „Aber es muss nicht zu jedem Zeitpunkt rund um die Uhr auch ein Apotheker in der Filiale sein.“
Lauterbach: „Sie haben entweder im ländlichen Raum gar keine Apotheke und den Versandhandel oder Sie haben dort eine Tochterapotheke, wo an ein oder zwei Tagen dann der Apotheker vor Ort ist.“ Schließlich müsse er etwas für die Menschen tun – „und nicht nur für die Honorare derjenigen, die jetzt schon Apotheker sind“.
Der Minister zeigte sich zuversichtlich, dass er bei der zerstrittenen Ampel-Koalition die Reform durchbringt. „Wir werden mit der Reform am 17.07., also an dem Tag, an dem im Kabinett auch der Haushalt beschlossen wird, im Kabinett sein.“ Die vorab laufenden Abstimmungen innerhalb der Regierung liefen ausgezeichnet.
Apotheken warnen
Apotheker Beyer warnte vor Leistungseinschnitten für die Versicherten und zu wenig Geld für die Apotheker. „Alle 17.500 Apotheken sind betroffen von dieser Reform.“ Anreize sollten geschaffen werden, das Leistungsangebot der Apotheke zu reduzieren.
ABDA-Präsidentin Overwiening mahnte: „Wir brauchen aber auch die Apotheker in ihrer Apotheke. Das ist das Kernelement, das ist das Leitbild unseres gesamten Berufsstandes.“ Die Verbandschefin betonte: „Und dieses Leitbild zu verlassen, das ist das, was wir hier eben nicht wollen.“
Persönliches Zugegensein des Apothekers führe dazu, dass die Menschen besser versorgt würden. So zeigten Studien, dass sie ihre Mittel dann mit mehr Einahmetreue nähmen. Auch etwa für die Versorgung Sterbenskranker brauche es die Apotheker.
Was noch geplant ist
Weitere Teile des geplanten Gesetzes sollen Apothekern etwas mehr Geld bringen. So soll der Notdienstzuschlag von 21 auf 28 Cent pro Arzneimittelpackung erhöht werden – Kostenpunkt: rund 50 Millionen Euro jährlich. Die Vergütung für jeden erbrachten Notdienst soll um rund 30 Prozent auf 550 Euro steigen.
Bekannt wurde zudem, dass Pharmaunternehmen künftig unter bestimmten Bedingungen mit den gesetzlichen Krankenkassen Geheimpreise für patentgeschützte Medikamente aushandeln dürfen.
Entsprechende Änderungsanträge zum zugrundeliegenden Medizinforschungsgesetz sollten dem Nachrichtenportal „Politico“ zufolge von den Fraktionen beschlossen werden. Festgelegt wird, dass die Geheimhaltung zwingend zu einem Abschlag von neun Prozent führt, wie in Ampel-Kreisen bestätigt wurde. (dpa/red)
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