Von der Leyen bricht Versprechen gegenüber EU-Parlament

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat ihr Versprechen, Gesetzeswünsche aus dem Europaparlament umzusetzen, nicht eingehalten.
Titelbild
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission.Foto: Etienne Ansotte/European Commission/dpa/dpa
Epoch Times14. März 2020

Die EU-Kommission hat ihr Versprechen, Gesetzeswünsche aus dem Europaparlament umzusetzen, kassiert. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hatte vor ihrer Wahl zugesagt, das bisherige alleinige Vorschlagsrecht der Kommission für Gesetze zu erweitern.

Wenn eine Mehrheit der Abgeordneten einen Gesetzesvorschlag wünsche, werde sie „in Form eines Rechtsakts reagieren“, versprach von der Leyen im Juli 2019 dem Parlament. Die EU-Kommission habe dieses Versprechen gestrichen und dann versucht, dies zu verschleiern, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage des FDP-Europaabgeordneten Moritz Körner, über die das Nachrichtenmagazin berichtet.

Als die Behörde im Dezember ihre Arbeitsmethoden publizierte, erklärte sie dazu in einer Pressemitteilung, sie werde Gesetzeswünsche aus dem Parlament „erörtern und annehmen“. Von der Leyens slowakischer Stellvertreter Maros Sefcovic verweise in seiner Antwort nun auf den genauen Wortlaut des 52-Seiten-Methodenpapiers.

Dort heißt es nur, die Kommission werde Gesetzeswünsche der Abgeordneten „erörtern“ und diese binnen drei Monaten über ihre Entscheidung unterrichten. Von „annehmen“ stehe dort nichts. Dabei wollte Körner eigentlich von der Kommission wissen, ob sie an vom Parlament gewünschten Gesetzesvorschlägen auch dann noch festhalten würde, wenn die Abgeordneten sie abändern wollten.

Auf diese Frage ging Sefcovic gar nicht erst ein: Das sei eine „demokratiepolitischen Kastration“, sagte Körnern dem „Spiegel“. Die zugesagte „Stärkung des Europäischen Parlaments“ werde „zur Makulatur“. (dts)



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