EuGH: Berufserfahrung von Lehrern im Ausland muss voll anerkannt werden
Ein Bundesland muss bei der Bezahlung von Lehrern eine gleichwertige Berufserfahrung in einem anderen EU-Land komplett anerkennen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in einem Fall aus Niedersachsen, dass die in der EU garantierte Freizügigkeit von Arbeitnehmern anderen Regelungen entgegensteht. Einer Lehrerin, die 17 Jahre in Frankreich als Lehrerin gearbeitet hatte, waren nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Diensts nur drei Jahre davon anerkannt worden.
Die Berufserfahrung spielt eine Rolle bei der Einstufung in die verschiedenen Gehaltsstufen. Die deutsche Lehrerin, die jahrelang in Frankreich arbeitete, wäre mit der gleichen Berufserfahrung in Niedersachsen höher eingestuft worden. Gegen diese Ungleichbehandlung klagte sie. Das Bundesarbeitsgericht legte den Fall schließlich dem EuGH vor.
Der Gerichtshof sah in der Regelung eine Beeinträchtigung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese sei durch die geltend gemachten Begründungen des Landes nicht zu rechtfertigen. Über den konkreten Fall muss nun das Bundesarbeitsgericht entscheiden. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion