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EuGH: Berufserfahrung von Lehrern im Ausland muss voll anerkannt werden

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Kinder und eine Lehrerin in einer Grundschule in Deutschland.

Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Ein Bundesland muss bei der Bezahlung von Lehrern eine gleichwertige Berufserfahrung in einem anderen EU-Land komplett anerkennen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in einem Fall aus Niedersachsen, dass die in der EU garantierte Freizügigkeit von Arbeitnehmern anderen Regelungen entgegensteht. Einer Lehrerin, die 17 Jahre in Frankreich als Lehrerin gearbeitet hatte, waren nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Diensts nur drei Jahre davon anerkannt worden.
Die Berufserfahrung spielt eine Rolle bei der Einstufung in die verschiedenen Gehaltsstufen. Die deutsche Lehrerin, die jahrelang in Frankreich arbeitete, wäre mit der gleichen Berufserfahrung in Niedersachsen höher eingestuft worden. Gegen diese Ungleichbehandlung klagte sie. Das Bundesarbeitsgericht legte den Fall schließlich dem EuGH vor.
Der Gerichtshof sah in der Regelung eine Beeinträchtigung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese sei durch die geltend gemachten Begründungen des Landes nicht zu rechtfertigen. Über den konkreten Fall muss nun das Bundesarbeitsgericht entscheiden. (afp)

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