Logo Epoch Times

EU-Staaten billigen wegen Corona-Krise Aussetzung der Defizitregeln

Der EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde wegen der Corona-Krise außer Kraft gesetzt.

top-article-image

Bundesfinanzminister Olaf Scholz darf wegen der Corona-Krise hohe Staatsschulden machen. Die EU-Defizitregeln wurden heute außer Kraft gesetzt..

Foto: Michele Tantussi/Getty Images

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 1 Min.

Wegen der massiven wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise haben die EU-Staaten beschlossen, erstmals die europäischen Regeln für Haushaltsdefizite und Schulden auszusetzen. Europas Finanzminister stimmten am Montag einem Vorschlag der EU-Kommission zu, eine entsprechende Klausel im Stabilitäts- und Wachstumspakt zu aktivieren. Dies solle „die erforderliche Flexibilität“ gewährleisten, um in der Krise „alle notwendigen Maßnahmen“ zur Unterstützung der Gesundheitssysteme und der Wirtschaft zu ermöglichen.
„Der schwere Wirtschaftsabschwung“ in diesem Jahr durch die Pandemie erfordere „eine entschlossene, ehrgeizige und koordinierte politische Reaktion“, erklärten die Finanzminister der 27 EU-Mitgliedstaaten. Es müsse sichergestellt werden, „dass der Schock so kurz und so begrenzt wie möglich bleibt und keinen dauerhaften Schaden für unsere Volkswirtschaften und damit für die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verursacht“.

Die Regeln

Nach den Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes dürfen die EU-Staaten keine Neuverschuldung von mehr als drei Prozent der Wirtschaftsleistung ihres Landes zulassen. Ansonsten kann Brüssel ein Defizitverfahren einleiten und gegebenenfalls auch empfindliche Strafen verhängen. Die Gesamtverschuldung sollte zudem nicht höher als 60 Prozent der Wirtschaftsleistung liegen.
Die EU-Staaten teilten die Einschätzung der EU-Kommission, dass die Bedingungen für die Aussetzung der Defizitregeln im Stabilitätspakt erfüllt seien, hieß es in der Erklärung nach einer Videokonferenz. Die Finanzminister blieben grundsätzlich aber „der Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts uneingeschränkt verpflichtet“. (afp)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.

Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können