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EU: Ein Drittel der Energie soll im Jahr 2030 aus den Erneuerbaren Energien stammen

Die EU hat beschlossen: Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch 32 Prozent erreichen. Außerdem erhalten Verbraucher erstmals EU-weit das Recht, selbst Strom zu produzieren, zu speichern und zu marktüblichen Preisen zu verkaufen.

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Ein Energiepark in Kalifornien.

Foto: iStock

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Im Kampf gegen die Klimaveränderungen setzt die EU auf Energiesparen und den Ausbau erneuerbarer Energien. Darauf zielen zwei Richtlinien ab, die das Europaparlament am Dienstag abschließend verabschiedet hat. Demnach soll die Energieeffizienz bis zum Jahr 2030 um 32,5 Prozent angehoben werden – gemessen am Stand von 2007. Dieses Ziel soll durch jährliche Einsparungen von 0,8 Prozent in den einzelnen Mitgliedstaaten erreicht werden.
Ebenfalls bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch 32 Prozent betragen. Auf diese Zielvorgaben hatten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten im Juni nach langen Verhandlungen geeinigt. Das Europaparlament wollte den Anteil erneuerbarer Energien ursprünglich auf 35 Prozent anheben, was einige Staaten – darunter Deutschland – aber als zu ehrgeizig ablehnten.

Erneuerbare Energien für Transport und die Wärmeversorgung

Die neue Vorgabe soll nach den Plänen der EU-Kommission dank effizienterer Gebäude, Industrien und Verkehrsmittel erreicht werden. Sie zielt auch auf eine bessere Energieversorgung ab. Außerdem erhofft sich die Kommission mehr Wettbewerb bei grünen Technologien, niedrigere Energiekosten und eine bessere Luftqualität.
Der Einsatz von erneuerbarer Energie soll vor allem beim Transport und bei der Wärmeerzeugung angehoben werden. Die EU setzt dabei insbesondere auf nachhaltigen Biosprit und Elektroautos. Die Förderung von klimaschädlichen Kraftstoffen – die etwa zu Abholzungen in anderen Teilen der Welt führen – soll hingegen auslaufen.
Verabschiedet wurde außerdem eine Verordnung zu dem Verfahren, nach dem die einzelnen EU-Staaten ihre nationalen Klimaziele erstellen und auswerten. Diese Pläne müssen erstmals auch Maßnahmen gegen die „Energiearmut“ enthalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Energiewende Haushalte mit geringem Einkommen nicht unverhältnismäßig belastet.

Verbraucher bekommen erstmals das Recht, selbst Strom zu produzieren

Außerdem sollen Verbraucher erstmals EU-weit das Recht bekommen, selbst Strom zu produzieren, zu speichern und zu marktüblichen Preisen zu verkaufen. Für kleine Anlagen bis zu 30 Kilowatt Leistung dürfen grundsätzlich keine Abgaben erhoben werden.
Damit sende die EU ein klares Signal, um die „Teilhabe der Verbraucher an den Vorteilen der Energiewende zu verbessern“, betonte Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Nun müsse die Bundesregierung dies rasch umsetzen.
Positiv äußerte sich auch die Leiterin der europäischen Verbraucherzentrale (BEUC), Monique Goyens. Die Neuregelung werde die Produktion von Solarenergie durch Haushalte „zweifelsohne ankurbeln“. Die Verbraucher könnten so ihre Ausgaben für Strom reduzieren.
Mit dem Votum des Plenums ist die Gesetzgebung abgeschlossen. Die Mitgliedstaaten haben nun 18 Monate Zeit, um die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Damit werden die neuen Vorschriften im Jahr 2021 in Kraft treten. Die aktuell geltenden Vorgaben sehen eine Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020 vor. (afp)

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