Zweimal für selbe Tat angeklagt – Grundsatzentscheidung
Nicht zweimal wegen der gleichen Sache vor Gericht; das war lange eherner Rechtsgrundsatz, auch wenn es um schwere Verbrechen ging. Bis es zu einer Gesetzesänderung kam. Sie ist hochumstritten.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: Uli Deck/dpa
Was für ein Fall ist das?
Was ist das für eine Gesetzesreform?
Was ist jetzt das Problem bei der Neuregelung?
Gibt es eine europäische Norm?
Wie wird es in anderen Ländern gehandhabt?
Kommentare
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Leider müssen wir in der heutigen Zeit auch davon ausgehen, dass der Staat solche Regeln missbrauchen kann, um missliebige Personen zu zerstören. Nur weil der Staat behauptet, jemand sein ein strafwürdiger Täter, ist das ja nicht zwangsläufig auch so. Und wenn ich mich recht erinnere, stammt die Regel genau aus einer Zeit, in der es sehr verbreitet war, politische Gegner mit irgendwelche Fake-Anklagen für immer zu beschäftigen und los zu werden. Zudem erhöht es den Druck, ordentlich zu ermitteln und nicht vorschnell einfach zu probieren, ob's nicht schon für eine Verurteilung reicht (weil man das ja ggf. immer wieder probieren kann und es nicht die letzte Chance ist). Ich empfehle mal einen Blick per Youtube in die USA, wie viele verurteilte Täter sich später als unschuldig raus stellten (auch bei Todesstrafen). Und unsere Justiz wird immer politischer.
Deutschland mutiert zu einem Land, das Täter schützt und die eigenen Bürger schutzlos in jedes offene Messer laufen läßt, seit 2015 im wahrsten Sinne des Wortes. Über die innere Sicherheit in Deutschland sagt Michael Wolffsohn im focus: " Nicht nur Juden zahlen nun den Preis für eine linke naive Ideologie." Recht hat er!
Allgemein sagt man ja, dass nur sgn. Vorurteile sich äußerst schwer revidieren lassen - Urteile schon, und das ist auch gut so, denn man denke nur an die viele Verurteilten, bei denen später entlastende Fakten zur Aufhebung führten.
Wenn also diese Richtung zur Revision eines Urteils funktioniert, sollte auch eine neue Urteilsfindung zulässig sein, wenn neue Beweise auftauchen.
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Leider müssen wir in der heutigen Zeit auch davon ausgehen, dass der Staat solche Regeln missbrauchen kann, um missliebige Personen zu zerstören. Nur weil der Staat behauptet, jemand sein ein strafwürdiger Täter, ist das ja nicht zwangsläufig auch so. Und wenn ich mich recht erinnere, stammt die Regel genau aus einer Zeit, in der es sehr verbreitet war, politische Gegner mit irgendwelche Fake-Anklagen für immer zu beschäftigen und los zu werden. Zudem erhöht es den Druck, ordentlich zu ermitteln und nicht vorschnell einfach zu probieren, ob's nicht schon für eine Verurteilung reicht (weil man das ja ggf. immer wieder probieren kann und es nicht die letzte Chance ist). Ich empfehle mal einen Blick per Youtube in die USA, wie viele verurteilte Täter sich später als unschuldig raus stellten (auch bei Todesstrafen). Und unsere Justiz wird immer politischer.
Deutschland mutiert zu einem Land, das Täter schützt und die eigenen Bürger schutzlos in jedes offene Messer laufen läßt, seit 2015 im wahrsten Sinne des Wortes. Über die innere Sicherheit in Deutschland sagt Michael Wolffsohn im focus: " Nicht nur Juden zahlen nun den Preis für eine linke naive Ideologie." Recht hat er!
Allgemein sagt man ja, dass nur sgn. Vorurteile sich äußerst schwer revidieren lassen - Urteile schon, und das ist auch gut so, denn man denke nur an die viele Verurteilten, bei denen später entlastende Fakten zur Aufhebung führten.
Wenn also diese Richtung zur Revision eines Urteils funktioniert, sollte auch eine neue Urteilsfindung zulässig sein, wenn neue Beweise auftauchen.