Zivilverfahren gegen Bachmann wegen Facebook-Eintrags endet mit Vergleich

Ein Zivilprozess gegen den Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann vor dem Landgericht Dresden ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen.
Titelbild
Pegida-Gründer Lutz BachmannFoto: Jens Schlueter/Getty Images
Epoch Times10. Januar 2017

Dies sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Ein Flüchtlingshilfeverein aus Dresden, der Geld für ein Rettungsschiff sammelt, hatte wegen Äußerungen auf Bachmanns Facebook-Seite auf Unterlassung geklagt.

Bachmann soll den Verein als „Gesetzesbrecher“ und „kriminell agierende, private Schlepperorganisationen“ bezeichnet haben. Der Pegida-Verein teilte diesen Eintrag auf seiner Seite.

Dem nun geschlossenen Vergleich zufolge müssen Bachmann und Pegida derartige Äußerungen unterlassen, wie der Gerichtssprecher sagte. Der Eintrag wurde zuvor bereits gelöscht.

Bachmann war im vergangenen Jahr wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt worden, weil er auf Facebook Flüchtlinge und Asylbewerber als „Gelumpe“, „Viehzeug“ und „Dreckspack“ beschimpft hatte. (afp)



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