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Hessen: IS-Kämpfer verklagt Bundesrepublik auf Rückholung aus Syrien

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Gefängniszellen:

Foto: istock

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Lesedauer: 1 Min.

Ein aus dem hessischen Kassel stammender mutmaßlicher Islamist hat die Bundesrepublik auf seine Rückholung verklagt. Fabian G. sei derzeit in Nordsyrien in Haft, berichtet die „Welt“ am Dienstag.
Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigte den Eingang der Klage gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Dem Bericht zufolge hatte sich Fabian G. im Oktober 2014 mit seinem Bruder Manuel G. dem IS angeschlossen.
Die Bundesregierung sei laut Verfassung dazu verpflichtet, den 26-Jährigen zurückzuholen, zitierte die Zeitung aus einer Erklärung von dessen Anwälten Seda Basay-Yildiz und Ali Aydin.
Dieser Pflicht sei die Regierung bisher aus politischen Motiven nicht nachgekommen. Die Bundesrepublik müsse laut Verfassung ihre Staatsangehörigen vor Eingriffen in ihre Grundrechte schützen. In Nordsyrien drohe G. die Todesstrafe.
Wie die „Welt“ weiter berichtete, wurde G.s Vater eigen Angaben zufolge 2016 vom Staatsschutz mitgeteilt worden, dass seine beiden Söhne ums Leben gekommen seien.
Er sei hingegen überzeugt gewesen, dass sie noch leben. Im Frühjahr 2019 sei er nach Nordsyrien gereist und habe Fabian G. aus der Ferne im Gefängnis sehen können. Ihm sei versichert worden, dass sein Sohn sofort ausreisen könne, wenn die Bundesrepublik seine Auslieferung beantrage. (afp)

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