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Kriminalität

Wunstorf: 14-Jähriger wegen Mordes an Gleichaltrigem vor Gericht

Vor dem Landgericht Hannover hat der Prozess gegen einen 14-Jährigen wegen Mordes an einem gleichaltrigen Teenager in Wunstorf begonnen. Das Verfahren findet wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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Das Blaulicht eines Polizeiautos (Symbolbild).

Foto: Lino Mirgeler/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

Vor dem Landgericht Hannover hat am Montag der Prozess gegen einen 14-Jährigen (Finn L.) wegen Mordes an einem gleichaltrigen Teenager im niedersächsischen Wunstorf begonnen. Das Verfahren findet wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Anklage zufolge soll er das spätere Opfer (Jan) unter dem Vorwand, zusammen spielen zu wollen, gefesselt und dann mit Steinen erschlagen haben.
Der Jugendliche kehrte Ende Januar nicht von einem Treffen mit seinem Schulkameraden zurück, woraufhin ihn seine Eltern bei der Polizei als vermisst meldeten. Nach einer stundenlangen Suchaktion mit Spürhunden und einem Polizeihubschrauber fanden Einsatzkräfte die Leiche des Vermissten auf einem Brachgelände bei Wunstorf.

Geständnis des 14-Jährigen

Der Tatverdächtige gab während des laufenden Einsatzes zu, den 14-Jährigen getötet und versteckt zu haben. Er sitzt in Untersuchungshaft in einer Jugendanstalt. Das Motiv für die Tat war unklar.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm außerdem vor, Erpresserbriefe bei insgesamt zwölf Haushalten in Wunstorf eingeworfen zu haben. Darin habe er Geld gefordert und damit gedroht, bei Nichtzahlung das Haus in die Luft zu sprengen oder Gewalt gegen die Familie zu verüben. Für den Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Hannover wurden zunächst sechs weitere Verhandlungstage bis Ende August angesetzt.
Die Ermittler sind sich laut „Bild“ sicher, dass Finn L. die Tat schon länger geplant hat.
Der 14-jährige Täter sitzt derzeit in der Jugendanstalt in Hameln. Es laufen auch zwei Ermittlungsverfahren gegen ihn, weil er angeblich Erpresserbriefe verschickte. Diese soll er in der Nachbarschaft verteilt haben. Sinngemäßer Inhalt: „Gib mir Geld oder ich sprenge Ihr Haus in die Luft“ oder „Bezahlt oder ich tue Ihren Kindern etwas an“. (AFP/mf)

Kommentare

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Dirk Woutersvor 2 Jahren

Also keiner der Wirtschaftsflüchtlinge. Da wird auch gerne mal der Name genannt. Und natürlich wird hier auch ermittelt. Und sicherlich wird hier die ganze Härte unseres "Rechtsstaates" (LOL, ROFL) angewendet werden.

Vielleicht kann er noch schnell kurz über die Grenze, dann zum Islam konvertieren und als Wirtschaftsflüchtling zurück kommen.

Dann wäre er problemlos raus aus der Nummer.

ForYourEyesOnlyvor 2 Jahren

"Finn L."

Es wird statt "Mann" nun der Name genannt. Warum nicht gleich auch noch die Adresse und der Lebenslauf? Wobei bei "Mann" im Lebenslauf meist steht "2015 als Flüchtling gekommen".