Wohnrecht nach Bluttat? Bizarrer Streit um Wohnrecht vor BGH

Wenn der Täter wieder aus dem Gefängnis kommt, steht ihm an sich ein Wohnrecht in dem Haus zu, in dem noch immer die Partnerin des toten Bruders lebt.
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Darf ein Mann auf sein Wohnrecht pochen, wenn er den Hauseigentümer getötet hat? Diese Frage prüft der Bundesgerichtshof.Foto: Oliver Berg/dpa/dpa
Epoch Times11. März 2016
Darf ein Mann auf sein Wohnrecht pochen, wenn er den Hauseigentümer getötet hat? Diese Frage prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Den höchsten deutschen Zivilrichtern liegt ein Fall aus Leipzig zugrunde.

Ein Mann hatte dort vor knapp vier Jahren nach einem Streit seinen Bruder erstochen. Er wurde deshalb wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten verurteilt.

Wenn er wieder aus dem Gefängnis kommt, steht ihm an sich ein Wohnrecht in dem Haus zu, in dem noch immer die Partnerin des toten Bruders lebt. Doch ist das Leben unter einem gemeinsamen Dach unter solchen Vorzeichen zumutbar? Darüber entscheidet der BGH noch an diesem Freitag (Az. V ZR 208/15).

Kläger ist die Mutter der Brüder. Ihr gehört nun das Haus. Sie will das Wohnrecht des noch hinter Gitter sitzenden Sohnes per Gericht löschen lassen. Damit scheiterte sie in den Vorinstanzen.

Anstelle der Mutter war der Halbruder der beiden Männer am Freitag nach Karlsruhe gereist. Für ihn ist es im Sinne der Mutter undenkbar, dass der Täter wieder im selben Haus wohnen soll. „Sie hat ihren Sohn durch den anderen Sohn verloren“, sagte er am Rande der Verhandlung. Nach seiner Darstellung fürchtet sich die Mutter auch vor dem Täter. Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass jener gewalttätig geworden sei; außerdem habe es Drohbriefe aus dem Gefängnis gegeben.

(dpa)


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