Nach Karlsruher Urteil: Wirtschaftsweise fordert Neujustierung der Klimapolitik
Der Einsparbedarf sei groß, sagte Grimm am Mittwoch dem „Spiegel“. Die große Gefahr sei nun, „dass in den falschen Bereichen gestrichen wird“.
Grimm, die auch Mitglied des Sachverständigenrats der Bundesregierung ist, sieht das Urteil der Karlsruher Richter positiv. „Die Bundesregierung sollte diese Entscheidung als Chance begreifen, ihren Ansatz – vor allem in der Klimapolitik – grundsätzlich neu zu justieren.“
Die Ampel müsse mehr Aufmerksamkeit darauf richten, die Folgen der Transformation zur Klimaneutralität für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. „Stattdessen plante die Regierung bislang, die energieintensive Industrie mit umfangreichen Maßnahmen zu fördern“, sagte Grimm. „Darüber kann man noch mal nachdenken.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor ein Haushaltsmanöver der Bundesregierung gekippt. Das Gericht gab einer Klage der Unionsfraktion im Bundestag statt und erklärte einen Nachtrag zum Haushalt 2021 für nichtig.
Mit dem Nachtragsgesetz waren 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Pandemie gedacht waren, rückwirkend in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben worden. Das Bundesverfassungsgesetz stellte einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Ausnahmeregelung zur Schuldenbremse fest. (afp)
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