Wirtschaftsverbände gegen Scholz‘ Soli-Vorstoß: Teilabschaffung ist verfassungswidrig
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft DIHK, BDI, ZDH und BDA sowie der Bankenverband und der Handelsverband HDE kritisieren Scholz' Pläne zum Teilabbau des Soli. 30 Jahre nach der Wiedervereinigung bestehe "keine Rechtfertigung mehr, den Solidaritätszuschlag" weiterhin zu erheben.

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag verabredet, dass 90 Prozent der Soli-Zahler den Zuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen müssen.
Foto: Roland Weihrauch/dpa
Die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zum Abbau des Solidaritätszuschlags stoßen auf harsche Kritik in der Wirtschaft.
„Durch die Beibehaltung für wenige Steuerpflichtige wird der Solidaritätszuschlag faktisch eine Sondersteuer für Unternehmen und Personen, die mit ihrer wirtschaftlichen Leistung das Wachstum im Land fördern sowie Arbeitsplätze und Ausbildung schaffen und sichern,
heißt es in einer Stellungnahme von acht Wirtschaftsverbänden, über welche die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Samstagsausgaben) berichten.
Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem die vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft DIHK, BDI, ZDH und BDA sowie der Bankenverband und der Handelsverband HDE.
Deutschland sei für Unternehmen
„mittlerweile ein Hochsteuerland. Um im internationalen Vergleich weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es dringend erforderlich, die Steuerbelastung auf ein wettbewerbsfähiges Niveau anzupassen, heißt es in dem Papier weiter.
Die Wirtschaftsvertreter erinnern daran, dass der Soli 1995 als Ergänzungsabgabe zur Einkommens- und Körperschaftsteuer eingeführt worden sei. Er dürfe deshalb „kein Dauerfinanzierungsinstrument“ sein.
30 Jahre nach der Wiedervereinigung bestehe „keine Rechtfertigung mehr, den Solidaritätszuschlag“ weiterhin zu erheben. Es sei daher „höchst zweifelhaft, ob die geplante Teilabschaffung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält“, heißt es in der Stellungnahme der Wirtschaftsverbände, über welche die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.
Die Wirtschaft fordert, den Soli „nach 2019“ nicht mehr zu erheben. Sollte dies „aus haushalterischen Gründen“ nicht umsetzbar sein, müsse „zumindest ein gestreckter Abbau für sämtliche Zahler bis zum Ende des neuen Finanzplanungszeitraums (2023) realisiert“ und im laufenden Gesetzgebungsverfahren bereits jetzt verbindlich festgelegt werden, heißt es in dem Papier weiter. (dts)
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