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Wirtschaftskrise: Regierung beschließt weiteres Kreditprogramm für den Mittelstand

Ein weiteres KfW-Kreditprogramm der Regierung wird mit einhundertprozentiger Haftung durch den Staat, also den Steuerzahler, an mittelständische Unternehmen ausgereicht werden.

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Die Nachfrage von Unternehmen nach Corona-Krediten von der KfW ist ungebrochen hoch.

Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa

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Die Bundesregierung hat wegen der Wirtschaftskrise weitere Kredite für den Mittelstand auf den Weg gebracht. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) stellten am Montagnachmittag ein entsprechendes Programm vor. Mit dem neuen KfW-Schnellkredit sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen „schnell und unbürokratisch“ Darlehen in Höhe von maximal drei Monatsumsätzen erhalten.
Die Kredite sollen mit einer 100-prozentigen Staatshaftung abgesichert werden. Vorher hatten  Mittelstandsverbände gemeldet, dass die Ausgabe von KfW-Krediten sich durch die Prüfungen der Hausbanken verzögerten. Auch traten Fälle auf bei denen die Hausbanken den beantragenden Unternehmen die eigenen Kreditlinien wegen des KfW-Kredits kündigten.

Liquiditätshilfen als Kredit, abgesichert durch die eigenen Steuerzahlungen

„Diese Schnellkredite sollen dafür sorgen, dass diese Unternehmen der mittleren Größenordnung schnell Liquidität haben, ohne dass wir gewissermaßen als Steuerzahler zu viel Geld verlieren“, sagte Scholz. Man könne Kredite bis zu 500.000 Euro bei Unternehmen bis 50 Beschäftigten und darüber hinaus bis zu 800.000 Euro ausgeben. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ nachweisen können.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte den Beschluss. Dieser sei ein „starkes Signal für den Mittelstand“, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang am Montag. „Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt die Mittelstandslücke schließt.“ Für die mittelständischen Unternehmen sei es „überlebenswichtig“, schnell und unbürokratisch Kredite zu erhalten. „Dafür ist eine hundertprozentige Staatshaftung für eine klar begrenzte Zeit vertretbar“, so Lang. (dts)
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