Wie die Ampel ausländische Fachkräfte zur Einwanderung bewegen will
Schon heute fehlen in Deutschland hunderttausende Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt und der demografische Wandel verschärft das Problem noch. Was die Reform der Einwanderung vorsieht:
Lockerungen bei Regeln für „Blaue Karte EU“
Zentrales Element bei der Fachkräfteeinwanderung bleibt die „blaue Karte EU“. Sie ist eine Aufenthaltsgenehmigung für Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland, die ein Hochschulstudium absolviert haben. Hier werde die bisher geltenden Gehaltsschwellen zur Aufnahme einer Arbeit in Deutschland spürbar abgesenkt. Der Arbeitgeberwechsel, der Familiennachzug und die Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthaltsrecht in der EU werden zudem erleichtert.
Darüber hinaus sollen Fachkräfte „jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können“ – also auch außerhalb ihrer ursprünglichen Qualifikation. Eine als Kauffrau für Büromanagement anerkannte Fachkraft könnte etwa im Bereich Logistik als Fachkraft beschäftigt werden. Speziell für IT-Spezialisten ist vorgesehen, dass sie eine „Blaue Karte EU“ auch ohne Hochschulabschluss erhalten können, wenn sie andere Qualifikationen nachweisen können.
Mehr Bildungsmigration
Stärken wollen die Ampel-Parteien auch die Bildungsmigration – also die Möglichkeit, für eine Berufsausbildung oder ein Studium nach Deutschland zu kommen, um dauerhaft zu bleiben. Ausländische Studenten können hierzulande künftig etwa als Werkstudenten arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Zudem wird der Aufenthalt zur Ausbildungsplatzsuche erheblich erleichtert, indem das Höchstalter, bis zu dem ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, heraufgesetzt wird. Die zulässige Höchstaufenthaltsdauer eines Aufenthaltstitels wird auf neun Monate erhöht und Beschäftigungen sowie Probebeschäftigungen zugelassen.
Punktesystem für Menschen mit ausländischem Abschluss
Für Menschen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss wird zur Arbeitssuche eine „Chancenkarte“ auf Basis eines Punktesystems eingeführt. Ein ähnliches Modell wird bereits in Kanada angewandt. Zu den Auswahlkriterien gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Diese Chancenkarte soll Einwanderern Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung bieten.
Familiennachzug für Fachkräfte
Für Fachkräfte aus dem Ausland werden die Möglichkeiten des Familiennachzugs ausgeweitet. Anders als im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung vorgesehen können künftig laut einer Einigung der Ampel-Fraktionen außerdem nicht nur die „Kernfamilie“, sondern etwa auch die Eltern und Schwiegereltern einer zugewanderten Fachkraft nach Deutschland kommen.
Mehr Möglichkeiten für Asylbewerber
Asylbewerber, deren Verfahren bereits läuft, bekommen die Möglichkeit, den Prozess nachträglich zu stoppen und stattdessen in ein Verfahren für eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu wechseln. Bislang mussten sie dafür erneut ausreisen und einen regulären Visumsantrag stellen. Dieser sogenannte Spurwechsel ist nur rückwirkend möglich und nicht für neue Asylbewerber, um keine „Fehlanreize“ für irreguläre Migration zu schaffen. Stichtag ist der 29. März 2023 – zu diesem Zeitpunkt muss das Asylverfahren bereits angelaufen sein.
Mehr Flexibilität bei Aufenthaltsgenehmigungen
Das Aufenthaltsgesetz sieht bislang vor, dass eine Einreise nach Deutschland immer mit einem zweckgebundenen Visum erfolgen muss. Das führt dazu, dass beispielsweise jemand, der mit einem Touristenvisum eingereist ist und kurzfristig einen Arbeitsplatz in Deutschland angeboten bekommt, erst wieder ausreisen und ein neues, zweckangepasstes Visum beantragen muss. Künftig ist dies nicht mehr nötig, sondern das Visum kann noch während des Aufenthalts in Deutschland entsprechend geändert werden.(afp)
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