Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche soll nach dem Willen von Linken und Grünen aufgehoben werden
Der Bundestag berät am Donnerstagabend erstmals über die Abkehr vom bisherigen Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Dazu liegen dem Plenum mehrere Gesetzentwürfe der Opposition vor.
Nach Paragraf 219a droht all jenen eine Strafe, die „öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ihres Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ Dienste zum Schwangerschaftsabbruch anbieten. Das Strafmaß liegt bei bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe.
Linke und Grüne wollen den Paragrafen streichen
Linke und Grüne verlangen die Streichung des Paragrafen, die FDP schlägt eine Abschwächung vor: Nach dem Willen der Liberalen soll die Werbung künftig nur noch dann strafbar sein, wenn sie „grob anstößig“ ist.
Die SPD will den bisherigen Paragrafen 219a ebenfalls streichen, aber weiterhin Ärzte bestrafen, die in aggressiver Weise für Abtreibungen werben. Die Union will das Gesetz hingegen beibehalten, ebenso die AfD.
Zwar hätten SPD, FDP, Linke und Grüne zusammen eine Mehrheit im Bundestag. Doch die Sozialdemokraten wollen die Union nicht außen vor lassen, schließlich wird die Neuauflage der großen Koalition angestrebt.
Eva Högel empfiehlt eine „Gewissensentscheidung“ statt Fraktionszwang
Allerdings erscheint eine Einigung wegen des bisherigen Neins der CDU/CSU als schwierig. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl spricht im Zusammenhang mit der geplanten Gesetzesänderung nun von einer „Gewissensentscheidung“. Dies könnte den Weg für einen Gruppenantrag ebnen, bei dem sich Abgeordnete verschiedener Fraktionen zusammenschließen.
Durch einen Gruppenantrag war im Jahr 1992 bereits die Fristenlösung für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen worden. Auf gleiche Weise kam 2011 die gesetzliche Regelung zur Zulassung von Gentests an Embryonen in Ausnahmefällen zustande, 2015 die Neuregelung zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe.
Der Wunsch nach einer Änderung geht auf eine Ärztin in Gießen zurück. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde im vergangenen Jahr vom Amtsgericht der hessischen Stadt zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie über einen Link auf ihrer Homepage über die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs informiert hatte.
Hänel setzt sich inzwischen öffentlich für die Abschaffung des Paragrafen 219a ein, eine Solidaritätsbewegung ist entstanden. Ihr Argument: Die Bereitstellung von Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch dürfe nicht bestraft werden. (afp)
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