Wendt: Datenschutzbeauftragter soll Privatsphäre gegenüber BKA schützen

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Rainer WendtFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times21. April 2016

Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu BKA-Befugnissen hat der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gefordert, den Schutz der Privatsphäre überwachter Personen in die Hand des Bundesdatenschutzbeauftragten zu legen. „Eine solche Überprüfung muss innerhalb von Stunden möglich sein“, sagte Wendt der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). „Dafür wird man auch Geld in die Hand nehmen müssen.“

Dieser Bereich müsse mit ausreichend Personal und einem Rund-um-die-Uhr-Bereitschaftsdienst ausgestattet sein. „Zwei Wochen können die Ermittler nicht auf Freigaben warten.“ Das Verfassungsgericht hat vorgegeben, dass künftig durch das BKA aufgezeichnete Gespräche oder Bilder von einer unabhängigen Stelle gesichtet werden müssen. Private oder intime Daten müssen gelöscht werden, bevor die Ermittler ihre Aufzeichnungen auswerten. Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das BKA-Gesetz unterdessen im Grundsatz begrüßt. „Man muss erstmal ganz deutlich sehen: Die Hoffnung, die mancher mit dieser Verfassungsklage verknüpft hat, ist nicht eingetreten“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe). „Das Gericht hat die Arbeit der Polizei gestärkt. Die grundsätzliche Linie stimmt. Es geht nur um Nachbesserungen im Detail.“ Radek lobte auch die gesetzgeberische Arbeit zur Terrorabwehr im Allgemeinen. „Die große Koalition hat in der vorigen Woche gerade erst neue Eckpunkte zur Verbesserung der Terrorabwehr beschlossen“, erklärte er. „Da geht es darum, das Vermögen von Terroristen besser abschöpfen zu können. Auch sollen Prepaid-Karten für Handys nur erworben werden dürfen, wenn Käufer einen Ausweis vorlegen. Da werden weitere Lücken geschlossen. Bei der Terrorabwehr sind wir auf einem guten Weg.“ Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), sieht keine Probleme, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Korrekturen am BKA-Gesetz umzusetzen. „Auch in Zukunft wird das BKA seine wichtigen Aufgaben im Kampf gegen den internationalen Terrorismus behalten“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“. „Das Bundesverfassungsgericht hat diese Befugnisse heute im Grundsatz bestätigt. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, rasch die Vorgaben des Verfassungsgerichts für eine verfassungskonforme Regelung der BKA-Befugnisse umzusetzen. Die entsprechende Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und die rechtsstaatliche Absicherungen für die Maßnahmen werden sich bis 2018 sicherlich im Gesetz unterbringen lassen.“

(dts Nachrichtenagentur)



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