Wen soll das neue Punktsystem für kriminelle Migranten schützen? Für Mord gibts 70 Punk­te – erst bei 60 Punkten droht die Abschiebung

Es ist offensichtlich, dass Deutschland Schwierigkeiten im Umgang mit straffällig gewordenen Flüchtlingen und Migranten hat. Insbesondere mit Intensivstraftätern. BKA-Chef Münch stellt nun ein Frühwarnsystems für straffällige Ausländer vor.
Epoch Times27. November 2018

Um Intensivstraftäter unter den Flüchtlingen und Migranten schneller zu erkennen und eine Abschiebung einzuleiten, will die Polizei ein Frühwarnsystem einführen.

Dazu wollen die Po­li­zei­be­hör­den der Län­der, die Bun­des­po­li­zei und das Bun­des­kri­mi­nal­amt (BKA) Da­ten von ver­ur­teil­ten Straf­tä­tern und Tat­ver­däch­ti­gen zu­sam­men­fas­sen. In man­chen Bun­des­län­dern werden be­reits In­ten­siv­tä­ter­da­tei­en bei den Polizeibehörden geführt. Allerdings ist es aktuell offenbar schwer einzelne Ver­däch­ti­ge aus ganz Deutsch­land her­aus­zufil­tern. Bis 2020 haben, unabhängig vom „Frühwarnsystem“, sich Bund und Län­der vorgenommen, ihre Da­ten in ei­nem „Po­li­zei­li­chen In­for­ma­ti­ons- und Ana­ly­se­ver­bund“ kom­pa­ti­bel zu ma­chen, berichtet „Der Spiegel“.

Ziel ist es, In­ten­siv­tä­ter zu er­ken­nen und, wenn mög­lich, au­ßer Lan­des zu brin­gen“, sagt BKA-Prä­si­dent Hol­ger Münch zum neuen Frühwarnsystem.

Dabei stellt das Frühwarnsystem eine Kar­tei dar, die ähnlich wie der Flensburger Punk­te­ka­ta­log für Ver­kehrs­sün­der­ funktioniert. Je schwe­rer die Straftat, des­to mehr Punk­te wür­de ein kri­mi­nel­ler Zu­wan­de­rer sam­meln. Wenn eine bestimmte Zahl von Punkten erreicht ist, sol­le er schließlich aus Deutsch­land aus­ge­wie­sen wer­den. Das Projekt Frühwarnsystem, mit dem Arbeitstitel „Pro­zess­op­ti­mie­rung zur Aus­wei­sung aus­län­di­scher Straf­tä­ter“, will BKA-Chef Münch diese Woche auf der In­nen­mi­nis­ter­kon­fe­renz in Mag­de­burg vor­stel­len.

Der Entwurf sieht dabei vor, für De­lik­te, die kei­ne Frei­heits­stra­fe nach sich ziehen, wie beispielsweise ein­fa­cher Dieb­stahl, ei­nen Punkt zu registrieren. Bei De­lik­ten, wo min­des­tens ei­n Jahr Frei­heits­stra­fe vorgesehen ist, gibt es 10 Punk­te (wie bei bestimmten Formen von Drogenhandel). Bei Strafta­ten, wo eine le­bens­lan­ge Frei­heits­stra­fe vor­ge­se­hen ist, wie Mord, wer­den dann 70 Punk­te eingeschrieben. Ab 60 Punkten sollen die Straftäter Deutschland verlassen müssen.

Gegenüber georgischen Einbruchsbanden hat sich, so Münch, solch ein ähnliches System bereits bewährt. Das BKA hat die Po­li­zei in den Län­dern dar­um gebeten, jeden Vorfall bei dem ein ge­or­gi­scher Asyl­be­wer­ber bei ei­nem La­den­dieb­stahl oder Ein­bruch er­wischt wurde, dem BKA zu melden. Spe­zia­lis­ten in Wies­ba­den prüften, ob der Täter auch an­ders­wo in Deutschland auf­ge­fal­len ist, und ba­ten das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Asyl­ver­fah­ren zu be­schleu­ni­gen. Kam es durch das BAMF zu einer Ablehnung des Asyl­an­trages, emp­fahl die Po­li­zei der zuständigen Aus­län­der­be­hör­de die schnellstmögliche Abschiebung. Das hätte gut funk­tio­niert, so der BKA-Chef. Daher nun das Frühwarnsystem, das ähnlich aufgebaut sein soll.

We­ni­ge ausländische In­ten­siv­tä­ter für gro­ße Anzahl von Straf­ta­ten verantwortlich

We­ni­ge In­ten­siv­tä­ter un­ter den Asyl­be­wer­bern wären verantwortlich für eine gro­ße Zahl von Straf­ta­ten, heißt es laut „Spiegel“, der sich auf einen BKA-Lagebericht bezieht. So wären 1,3 Pro­zent der tat­ver­däch­ti­gen Zu­wan­de­rer in Deutsch­land für mehr als 36 Pro­zent der re­gis­trier­ten Strafta­ten innerhalb dieser Be­völ­ke­rungs­grup­pe ver­ant­wort­lich.

Im Vergleich mit deutschen Intensivstraftätern ist, so die Zeitung, ein deutlicher Unterschied zu ausländischen Straftätern zu sehen. So würden 27 Pro­zent der deut­schen Tat­ver­däch­ti­gen öf­ter als ein­mal pro Jahr we­gen ei­ner Straf­tat auffallen, wohingegen es bei den Zu­wan­de­rern 32 Pro­zent seien und bei Straf­tä­tern aus den Ma­ghreb-Staaten so­gar bis zu 54 Pro­zent.

Momentan werden nur Tatverdächtige denen Fingerabdrücke abgenommen werden, wie es z. B. bei schweren Einbrüchen oder Sexualdelikten der Fall ist, in ein bundesweites Registrierungssystem aufgenommen. Bei Delikten, wo dies nicht gemacht wird, sind die Tatverdächtigen nur in einem auf das Bundesland beschränktem Registrierungssystem erfasst. Daher werden Straftäter, die oft den Ort wechseln, erst spät entdeckt.

BKA-Chef will auch an­er­kann­te Flücht­lin­ge im Zwei­fel au­ßer Lan­des brin­gen las­sen

Registrierungsschwierigkeiten mit ausländischen Namen sollen künftig vermieden werden, indem man die Registrierungsnummer der Ausländer, die sie durch das Ausländerzentralregister erhalten, auch in der Intensivtäterkartei führt, so Münch. Er erklärte zudem: das BKA wolle Er­fah­run­gen sam­meln, Schwach­stel­len im Recht er­ken­nen und die Po­li­tik ent­spre­chend be­ra­ten – überall dort wo es hakt.

Außerdem kündigte der BKA-Chef an, auch an­er­kann­te Flücht­lin­ge im Zwei­fel au­ßer Lan­des brin­gen zu las­sen. Die Behörde wolle in solchen Fällen, dass das BAMF eine Son­der­prü­fung durchführt, um zu klä­ren, ob das Amt sei­ne Ent­schei­dung we­gen der ver­üb­ten Straf­ta­ten re­vi­die­ren kann. Auch die Zusammenarbeit mit der Jus­tiz soll verbessert werden. Ge­rich­te sollen künftig mit­tei­len wann Straf­tä­ter aus der Haft ent­las­sen wer­den, da­mit sie am Ge­fäng­nis­tor ab­ge­holt und in ein Flug­zeug ge­setzt wer­den kön­nen, berichtet der „Spiegel“ weiter.

Doch es bleiben weiterhin Hürden. So erklärte die Bundesregierung jüngst, nach Syrien nicht abzuschieben. Was ist, wenn der Abzuschiebende erkrankt ist? Was macht man mit einem ausländischen Intensivstraftäter, wenn er eine Fa­mi­lie in Deutsch­land hat? Was ist, wenn der ausländische Intensivstraftäter noch nicht rechtskräftig verurteilt ist?

Anderseits sollte auch die Frage geklärt werden, wie man eine illegale Wiedereinreise nach Deutschland verhindern möchte, wenn der Inlandsgrenzschutz, als auch der EU-Außengrenzschutz nicht funktionieren.

Zudem zeigen die oben genannten Fälle von ausländischen Intensivstraftätern, dass es nicht nur Schwierigkeiten bei straffällig gewordenen Ausländern gibt, strafrechtlich relevantes Verhalten weiter zu beobachten. Auch unabhängig von straffälligen Ausländern, fällt es den Ausländerbehörden schwer, abgelehnte Asylbewerber abzuschieben.

An Gesprächsstoff dürfte es daher bei der In­nen­mi­nis­terkonferenz in Mag­de­burg nicht mangeln. (er)



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