Wen soll das neue Punktsystem für kriminelle Migranten schützen? Für Mord gibts 70 Punkte – erst bei 60 Punkten droht die Abschiebung
Um Intensivstraftäter unter den Flüchtlingen und Migranten schneller zu erkennen und eine Abschiebung einzuleiten, will die Polizei ein Frühwarnsystem einführen.
Dazu wollen die Polizeibehörden der Länder, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) Daten von verurteilten Straftätern und Tatverdächtigen zusammenfassen. In manchen Bundesländern werden bereits Intensivtäterdateien bei den Polizeibehörden geführt. Allerdings ist es aktuell offenbar schwer einzelne Verdächtige aus ganz Deutschland herauszufiltern. Bis 2020 haben, unabhängig vom „Frühwarnsystem“, sich Bund und Länder vorgenommen, ihre Daten in einem „Polizeilichen Informations- und Analyseverbund“ kompatibel zu machen, berichtet „Der Spiegel“.
Ziel ist es, Intensivtäter zu erkennen und, wenn möglich, außer Landes zu bringen“, sagt BKA-Präsident Holger Münch zum neuen Frühwarnsystem.
Dabei stellt das Frühwarnsystem eine Kartei dar, die ähnlich wie der Flensburger Punktekatalog für Verkehrssünder funktioniert. Je schwerer die Straftat, desto mehr Punkte würde ein krimineller Zuwanderer sammeln. Wenn eine bestimmte Zahl von Punkten erreicht ist, solle er schließlich aus Deutschland ausgewiesen werden. Das Projekt Frühwarnsystem, mit dem Arbeitstitel „Prozessoptimierung zur Ausweisung ausländischer Straftäter“, will BKA-Chef Münch diese Woche auf der Innenministerkonferenz in Magdeburg vorstellen.
Der Entwurf sieht dabei vor, für Delikte, die keine Freiheitsstrafe nach sich ziehen, wie beispielsweise einfacher Diebstahl, einen Punkt zu registrieren. Bei Delikten, wo mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen ist, gibt es 10 Punkte (wie bei bestimmten Formen von Drogenhandel). Bei Straftaten, wo eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen ist, wie Mord, werden dann 70 Punkte eingeschrieben. Ab 60 Punkten sollen die Straftäter Deutschland verlassen müssen.
Gegenüber georgischen Einbruchsbanden hat sich, so Münch, solch ein ähnliches System bereits bewährt. Das BKA hat die Polizei in den Ländern darum gebeten, jeden Vorfall bei dem ein georgischer Asylbewerber bei einem Ladendiebstahl oder Einbruch erwischt wurde, dem BKA zu melden. Spezialisten in Wiesbaden prüften, ob der Täter auch anderswo in Deutschland aufgefallen ist, und baten das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Asylverfahren zu beschleunigen. Kam es durch das BAMF zu einer Ablehnung des Asylantrages, empfahl die Polizei der zuständigen Ausländerbehörde die schnellstmögliche Abschiebung. Das hätte gut funktioniert, so der BKA-Chef. Daher nun das Frühwarnsystem, das ähnlich aufgebaut sein soll.
Wenige ausländische Intensivtäter für große Anzahl von Straftaten verantwortlich
Wenige Intensivtäter unter den Asylbewerbern wären verantwortlich für eine große Zahl von Straftaten, heißt es laut „Spiegel“, der sich auf einen BKA-Lagebericht bezieht. So wären 1,3 Prozent der tatverdächtigen Zuwanderer in Deutschland für mehr als 36 Prozent der registrierten Straftaten innerhalb dieser Bevölkerungsgruppe verantwortlich.
Im Vergleich mit deutschen Intensivstraftätern ist, so die Zeitung, ein deutlicher Unterschied zu ausländischen Straftätern zu sehen. So würden 27 Prozent der deutschen Tatverdächtigen öfter als einmal pro Jahr wegen einer Straftat auffallen, wohingegen es bei den Zuwanderern 32 Prozent seien und bei Straftätern aus den Maghreb-Staaten sogar bis zu 54 Prozent.
Momentan werden nur Tatverdächtige denen Fingerabdrücke abgenommen werden, wie es z. B. bei schweren Einbrüchen oder Sexualdelikten der Fall ist, in ein bundesweites Registrierungssystem aufgenommen. Bei Delikten, wo dies nicht gemacht wird, sind die Tatverdächtigen nur in einem auf das Bundesland beschränktem Registrierungssystem erfasst. Daher werden Straftäter, die oft den Ort wechseln, erst spät entdeckt.
BKA-Chef will auch anerkannte Flüchtlinge im Zweifel außer Landes bringen lassen
Registrierungsschwierigkeiten mit ausländischen Namen sollen künftig vermieden werden, indem man die Registrierungsnummer der Ausländer, die sie durch das Ausländerzentralregister erhalten, auch in der Intensivtäterkartei führt, so Münch. Er erklärte zudem: das BKA wolle Erfahrungen sammeln, Schwachstellen im Recht erkennen und die Politik entsprechend beraten – überall dort wo es hakt.
Außerdem kündigte der BKA-Chef an, auch anerkannte Flüchtlinge im Zweifel außer Landes bringen zu lassen. Die Behörde wolle in solchen Fällen, dass das BAMF eine Sonderprüfung durchführt, um zu klären, ob das Amt seine Entscheidung wegen der verübten Straftaten revidieren kann. Auch die Zusammenarbeit mit der Justiz soll verbessert werden. Gerichte sollen künftig mitteilen wann Straftäter aus der Haft entlassen werden, damit sie am Gefängnistor abgeholt und in ein Flugzeug gesetzt werden können, berichtet der „Spiegel“ weiter.
Doch es bleiben weiterhin Hürden. So erklärte die Bundesregierung jüngst, nach Syrien nicht abzuschieben. Was ist, wenn der Abzuschiebende erkrankt ist? Was macht man mit einem ausländischen Intensivstraftäter, wenn er eine Familie in Deutschland hat? Was ist, wenn der ausländische Intensivstraftäter noch nicht rechtskräftig verurteilt ist?
Anderseits sollte auch die Frage geklärt werden, wie man eine illegale Wiedereinreise nach Deutschland verhindern möchte, wenn der Inlandsgrenzschutz, als auch der EU-Außengrenzschutz nicht funktionieren.
Zudem zeigen die oben genannten Fälle von ausländischen Intensivstraftätern, dass es nicht nur Schwierigkeiten bei straffällig gewordenen Ausländern gibt, strafrechtlich relevantes Verhalten weiter zu beobachten. Auch unabhängig von straffälligen Ausländern, fällt es den Ausländerbehörden schwer, abgelehnte Asylbewerber abzuschieben.
An Gesprächsstoff dürfte es daher bei der Innenministerkonferenz in Magdeburg nicht mangeln. (er)
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