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Spendenaffäre

Weidel-Spende: AfD muss fast 400.000 Euro Bußgeld zahlen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Urteil verhängt: Wegen der Spendenaffäre um Alice Weidel muss die AfD Strafzahlungen in Höhe von fast 400.000 Euro begleichen. Nun sagt die AfD, die Zahlungen seien nicht für die Partei, sondern für Weidel persönlich gewesen.

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AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

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Lesedauer: 6 Min.

Die AfD muss ein in der Spendenaffäre um Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel verhängtes Bußgeld in Höhe von 396.000 Euro einem Gerichtsurteil zufolge zahlen. Das Berliner Verwaltungsgericht unter seiner Präsidentin Erna Viktoria Xalter wies am Mittwoch eine Klage der Partei gegen den Bußgeldbescheid der Bundestagsverwaltung ab.
Weidel selbst sagte dem „RND“, das Urteil sei „ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik“. Eine „junge Oppositionspartei“ werde „für Spenden, die in voller Höhe zurückgezahlt wurden und von denen kein Vorteil erwachsen ist, mit der maximalen Strafe belegt. Das Ganze zu Beginn eines Bundestagswahlkampfs.“
Die Affäre zählt zu einer der dubiosesten in der deutschen Parteigeschichte. Vor der Bundestagswahl 2017, als Weidel Spitzenkandidatin im damaligen Bundestagswahlkampf war, hatten zwei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz rund 132.000 Euro auf das Geschäftskonto des baden-württembergischen Kreisverbands von Weidel überwiesen. Die Summe setzte sich aus 17 Einzelüberweisungen zusammen, jeweils mit dem Verwendungszweck „Wahlkampfspende Alice Weidel Socialmedia“.
Das Geld kam von Schweizer Konten der Schweizer Pharmafirma PWS. Allerdings stellte sich Anfang 2019 heraus, dass diese gar nicht der Spender war. Stattdessen sollten es 14 Einzelpersonen gewesen sein, die dann aber auch erklärten, die Zahlung nicht gemacht zu haben. Diese gaben an, ähnlich wie Strohleute, ihre Namen gegen Geld hergegeben zu haben, berichtet die „Welt“.
Zur Herkunft des Geldes befragt, äußerte der PWS-Geschäftsführer 2019 die Zahlungen an das Konto der AfD im Auftrag eines Bekannten gemacht und sozusagen als Strohmann agiert zu haben – er wollte aber nicht näher auf jene Person eingehen.
Aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft geht allerdings hervor, dass der tatsächliche Spender Henning Conle, ein deutsch-schweizerischer Immobilienmilliardär, ist. Auch Ex-AfD-Chefin Frauke Petry gibt in ihrem neuen Buch „Requiem für die AfD“, in der sie mit ihrer früheren Partei abrechnet, an, dass der Milliardär die Partei weit stärker als bislang bekannt finanziert habe.
Weidel hat stets zurückgewiesen, Conle zu kennen oder mit ihm in Kontakt zu stehen. Conle selbst hat sich bisher nicht dazu geäußert.

AfD argumentiert: „Direktspende, keine Parteispende“

Der Bundestag wertete den Fall als verbotene Annahme anonymer Parteispenden und verhängte ein Bußgeld in Höhe des Dreifachen des überwiesenen Betrags. Dagegen wehrte sich die AfD vor dem Verwaltungsgericht. Die Partei bestreitet zwar nicht, dass die Herkunft des Geldes ein gravierendes Problem darstelle und die Annahme einer anonymen Spende aus dem Nicht-EU-Ausland gesetzlich verboten ist. Allerdings argumentierte sie, nicht für das Problem verantwortlich zu sein. Zudem hätte es sich um eine Direktspende an Weidel gehandelt und nicht um eine Parteispende.
Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht, sondern befand, dass es sich um eine „Spende im Sinne des Parteiengesetzes“ handelt. Spenden, die auf einem Parteikonto eingehen, seien Parteispenden. Von Direktspenden könne nur gesprochen werden, wenn diese direkt – also ohne Umweg über die Parteikasse – einem Parteimitglied zugewandt würden.
Entscheidend sei, dass das Geld auf dem Parteikonto eingegangen und im Verfügungsbereich der Partei geblieben sei und damit auch Rechnungen bezahlt worden seien, betonte das Gericht. Die Annahme der Spenden sei unzulässig, weil der wirkliche Spender der Partei und dessen Wille ja nicht bekannt sei.
Außerdem: Eine rein persönliche Zuwendung an Weidel via Parteikonto sei während des Spendeneingangs im Bundestagswahlkampf 2017 auch deshalb undenkbar gewesen, weil Weidel als Spitzenkandidatin die „fleischgewordene AfD“ gewesen sei, äußerte der Prozessvertreter der Bundestagsverwaltung, Christian Kirchberg, am Mittwoch.
Zudem seien die Spenden nicht unverzüglich, sondern erst sieben bis neun Monate nach Zahlungseingang zurücküberwiesen worden. Die AfD hatte angeführt, dass die Spenden im Jahr 2018 an die Unternehmen zurückgezahlt worden seien. Das Verwaltungsgericht ließ eine Berufung gegen das Urteil zu.
AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte, dass er dem Bundesvorstand der AfD empfehlen werde, diesen Schritt zu gehen. Die Partei bleibe bei ihrer Rechtsauffassung, dass es sich „um eine persönliche Kandidatenspende“ handelt.

Ungünstiger Zeitpunkt

Für die AfD kommt das Urteil zu einem ungünstigen Zeitpunkt: Am Dienstag wurden Auszüge aus dem neuen Buch der früheren AfD-Vorsitzenden Frauke Petry veröffentlicht, in dem sie schwere Vorwürfe gegen das aktuelle Spitzenpersonal der Partei erhebt.
Etliche führende Politiker der Partei sollen nach Petrys Darstellung illegale Parteispenden angenommen haben. Demnach sollen sowohl der Parteivorsitzende Jörg Meuthen als auch der AfD-Abgeordnete im Europaparlament, Guido Reil, Gelder angenommen haben.
So soll Meuthen, als Spitzenkandidat der baden-württembergischen AfD, im Landtagswahlkampf 2016 vom Chef der Schweizer Werbeagentur Goal AG, Alexander Segert, Wahlkampfhilfen in Form von Flyern und Plakaten im Gegenwert von gut 89.000 Euro erhalten haben.
Dies wurde von der Bundestagsverwaltung als illegale Parteispende gewertet und mit einer Sanktionszahlung in der üblichen dreifachen Höhe von 269.400 Euro verhängt. (afp/aa)

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