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260 Betten

Wegen Krankenhausreform: Erster Berliner Klinikstandort soll schließen

Die Krankenhausreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, zeigt bereits erste Auswirkungen in Berlin. Die DRK-Klinik im Stadtteil Wedding soll voraussichtlich ab 2026 nicht mehr als Krankenhaus mit stationärer Versorgung fungieren.

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Mit der Reform will Lauterbach für weniger, dafür spezialisierte Kliniken sorgen (Symbolbild).

Foto: upixa/iStock

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Obwohl Berlins Senat noch keinen entsprechenden Landeskrankenhausplan zur Umsetzung der Krankenhausreform verabschiedet hat, soll die Klinik der DRK-Schwesternschaft in der Drontheimer Straße in Berlin nun offenbar geschlossen werden.
Man werde in Wedding in einigen Jahren keine klassische Klinik mehr betreiben, sondern den Standort anderweitig nutzen, bestätigte die freie Krankenhauskette dem „Tagesspiegel“ am Montag. Denkbar wären demnach ein Ärztehaus, ein ambulantes Gesundheitszentrum oder ein Pflegeheim.
Die DRK-Klinik verfügt über 260 Betten, mehr als 400 Beschäftigte und eine Notaufnahme. In dem in der Branche oft „Dronte“ genannten Krankenhaus werden pro Jahr 35.000 Patienten versorgt.
Bestimmte Stationen der Klinik sollen nach Westend wechseln, der Träger spricht von einer „Fusion“. In Westend betreiben die DRK-Kliniken ebenfalls ein Krankenhaus, das mit fast 520 Betten und mehr als 900 Beschäftigten größer ist. Zudem gibt es eine DRK-Klinik in Köpenick.

Klinik Westend will Kinderchirurgie schließen

Nach Angaben der Zeitung will der Geschäftsführer der DRK-Kliniken, Christian Friese, die Belegschaft der gesamten Kette ab diesem Montag über mögliche Pläne informieren. Entlassungen wird man wahrscheinlich weitgehend vermeiden können, weil die Kette das Personal in ihren diversen Einrichtungen braucht.
Die DRK-Klinik Westend will in diesen Wochen allerdings die Kinderchirurgie schließen, hieß es. Auch damit will man offenbar Aspekte der Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorwegnehmen.
Mit der Reform will Lauterbach für weniger, dafür spezialisierte Kliniken sorgen. Durch Einführung sogenannter Leistungsgruppen sollen Krankenhäuser nur dann bestimmte Patientengruppen versorgen dürfen, wenn sie dafür neu festgelegte Standards erfüllen. (dts/red)

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