Wegen illegaler, verfassungswidriger Überwachung: FDP kündigt Klage gegen BND-Gesetz an

"Der deutsche Auslandsgeheimdienst, der tief im Sumpf der illegalen Überwachung mit den USA und Großbritannien steckt, erhält neue, ausgedehnte Befugnisse, die teilweise verfassungswidrig sind," so die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Titelbild
Proteste gegen die Spionage-Aktionen der NSA.Foto: Win McNamee/Getty Images
Epoch Times21. Oktober 2016

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat Klage gegen das neue BND-Gesetz angekündigt. Eine solche Verfassungsbeschwerde sei „dringend geboten“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger dem „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe). „Wir beraten in der FDP konkret, wie wir eine Klage gegen das BND-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringen.“

Der Bundestag stimmt am Freitag abschließend über die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste und die Reform des Bundesnachrichtendienstes ab. Die umstrittene Reform wurde durch die Spähaffäre um den US-Geheimdienst NSA angestoßen.

Das BND-Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben, gab sich Leutheusser-Schnarrenberger überzeugt. „Der deutsche Auslandsgeheimdienst, der tief im Sumpf der illegalen Überwachung mit den USA und Großbritannien steckt, erhält neue, ausgedehnte Befugnisse, die teilweise verfassungswidrig sind.“

Nach Ansicht der ehemaligen Bundesjustizministerin müsste das Ziel einer BND-Reform darin liegen, die Arbeit der Nachrichtendienste auf einen rechtsstaatlichen Boden zurückzuholen. „Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit muss wieder ausbalanciert werden“, forderte die Liberale. Das könne ohne eine effektive Kontrolle nicht gelingen.

Stattdessen setze die Koalition auf Rechtssicherheit, zuallererst für die mit der Fernmeldeüberwachung betrauten Mitarbeiter beim BND. „Die Bundesregierung legitimiert mit ihrem Gesetz langjährig illegal praktizierte Überwachungen des Bundesnachrichtendienstes“, kritisierte Leutheusser-Schnarrenberger.

Das BND-Gesetz regelt die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland – also das Überwachen von Telefon und Internetverbindungen durch den BND. Dazu kann der Geheimdienst auch Internetknotenpunkte in Deutschland anzapfen, über die der weltweite Datenverkehr abgewickelt wird.

Die auf der Grundlage von Suchbegriffen gesammelten Daten darf der BND dann bis zu sechs Monate speichern und auch an ausländische Dienste wie die NSA weitergeben. Wirtschaftsspionage wird aber ausdrücklich untersagt, ebenso das gezielte Ausspähen befreundeter Staats- und Regierungschefs.

Für die Kontrolle der Ausland-Fernmeldeaufklärung soll laut der BND-Reform künftig ein sogenanntes Unabhängiges Gremium aus Richtern und Bundesanwälten zuständig sein, die von der Bundesregierung berufen werden. Kritiker befürchten eine Aushebelung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), das im Bundestag mit der Kontrolle der Geheimdienste beauftragt ist. Das PKGr wacht dabei nicht nur über den BND, sondern auch über den Verfassungsschutz und den Militärischen Abschirmdienst. (afp/so)



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