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Verstoß gegen parteipolitische Neutralität

Wegen AfD-Kritik: Nürnberg muss aus Allianz gegen Rechtsextremismus aussteigen

Mit der vielfach geäußerten Kritik der Stadt Nürnberg an der AfD werde gegen die parteipolitische Neutralität verstoßen. So hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Deshalb muss die Stadt nun aus der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg austreten.

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Ein Blick auf die Altstadt in Nürnberg.

Foto: neirfy/iStock

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Lesedauer: 1 Min.

Die Stadt Nürnberg muss nach einer Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf Klage der AfD hin aus der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg austreten. Mit der vielfach geäußerten Kritik an der AfD werde gegen die parteipolitische Neutralität verstoßen, zu der die Stadt bei einer nicht verbotenen Partei verpflichtet sei, urteilten die obersten bayerischen Verwaltungsrichter in einer am Montag in München veröffentlichten Entscheidung.
Die Stadt Nürnberg kann gegen das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen. Das Verfahren könne sich allerdings auch unstreitig im Lauf der Revision erledigen, wenn die Allianz gegen Rechtsextremismus in ihrer künftigen Öffentlichkeitsarbeit auf explizite Äußerungen zur AfD verzichte, hieß es.
Der Allianz gegen Rechtsextremismus gehören zahlreiche kommunale Körperschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen an. Die AfD scheiterte im Nürnberger Stadtrat mit dem Antrag, dass die Stadt aus dem Bündnis aussteigt. Eine erste Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach hatte noch keinen Erfolg, in der nächsten Instanz konnte die AfD sich aber nun durchsetzen. (afp/red)

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