Was kommt auf uns zu? Neue Beschlussvorlage zum Drei-Stufen-Plan
Der 20. März könnte der deutsche „Freedom Day“ werden. So berichteten verschiedene Medien. Ab dem Frühlingsanfang sollen „alle tiefgreifenden Corona-Beschränkungen“ in Deutschland fallen, wie aus einer Beschlussvorlage für den Corona-Gipfel von Bund und Ländern am 16. Februar hervorgeht. Was genau damit gemeint ist, geht aus einer näheren Betrachtung des Papiers hervor.
Treffen für Geimpfte und Genesene mit mehr als 10 Personen
Der in der Beschlussvorlage nicht genau terminierte erste Schritt sieht private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene statt mit bisher zehn Personen für bis zu voraussichtlich 20 Personen vor, wobei in der Vorlage die Zahl 20 in Klammern steht – die genaue Zahl steht offenbar noch nicht fest. Für Ungeimpfte sollen die bisherigen Kontaktbeschränkungen aber bis zum 19. März bestehen bleiben.
FFP2-Maske statt medizinische Maske
Im Einzelhandel sollen bundesweit Kontrollen für alle Personen entfallen. Eine Maskenpflicht bleibe enthalten. Soweit im Landesrecht keine FFP2-Maske vorgeschrieben ist, wird diese empfohlen.
Keine Disko für Ungeimpfte
Im zweiten Schritt ab dem 4. März soll überall in der Gastronomie und für Übernachtungen die 3G-Regelung gelten, demnach müssen Ungeimpfte ein negatives Corona-Testergebnis vorzeigen. Für Diskotheken und Klubs tritt die 2G-Plus-Regelung ein, wonach alle Genesenen und Geimpften mit einem tagesaktuellen negativen Test oder dritter Impfung willkommen sind. Ungeimpfte bleiben hier weiter ausgeschlossen.
Großveranstaltungen unter 2G-Plus
Gleichzeitig sollen mehr Menschen zu überregionalen Großveranstaltungen zugelassen werden, aber auch hier soll es zunächst noch weiter Obergrenzen bei den Besucherzahlen unter 2G-Plus-Regeln geben.
Ab dem 20. März sollen dann „alle tiefergreifenden Maßnahmen“ entfallen. Was das konkret bedeutet, ist nicht genannt. Lediglich die Homeoffice-Regelungen sind aufgeführt, die dann fallen sollen. Arbeitgeber können jedoch Homeoffice weiter anbieten.
Corona-Expertenrat: Tests nur bei Symptomen
Was in der Beschlussvorlage unerwähnt bleibt, ist eine Empfehlung des Corona-Expertenrates, wonach insbesondere geprüft werden soll, „ob Testungen auf symptomatische Fälle beschränkt werden“. Selbstisolation bei entsprechenden Symptomen und anlassbezogenen Testungen würden in der aktuellen Phase von hoher Wichtigkeit bleiben.
In dem Regierungspapier klingt dieser Passus wie folgt: „Die Expertinnen und Experten weisen weiter darauf hin, dass es bei entsprechenden Symptomen wichtig sei, den Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden (Selbstisolation) und sich zu testen.“
Eine Passage, wonach Corona-Tests nur noch bei Vorliegen von COVID-Symptomen zu erfolgen haben, wurde nicht in die Beschlussvorlage eingearbeitet.
Dauerthema: Maskenpflicht
Seit knapp zwei Jahren gibt es die Maskenpflicht. Selbst wenn diese aufgehoben wird, so könnte dies nur eine vorübergehende Erscheinung bis zum Herbst sein.
Laut sechster Stellungnahme des Corona-Exertenrats vom 13. Februar 2022 soll die Möglichkeit der Anwendung der Maskenpflicht, vor allem in öffentlichen Räumen „grundsätzlich beibehalten werden“. Bei hinreichend niedrigen Infektionszahlen könne sie „temporär aufgehoben werden, allerdings begleitet von einer klaren Kommunikation zur zeitlichen Befristung“.
„Perspektivisch ist aber insbesondere im Herbst/Winter davon auszugehen, dass bestimmte Maßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Masken in Innenräumen oder regelmäßiges Testen in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen erneut notwendig sein werden“, heißt es von dem Beratungsteam des Bundesgesundheitsministeriums.
Impfen, impfen, impfen
Nach wie vor setzt die Regierung auf das Impfen. Alle Bürger werden eindringlich aufgerufen, die bestehenden Impfangebote zu nutzen. „Impfen hilft“, heißt es in dem Papier. „Wir werden das Virus nur besiegen können, wenn sich deutlich mehr Personen auch in Deutschland impfen lassen. Die Impfung ist sicher und schützt.“ Inwieweit Lockerungen ab dem 20. März auch für Ungeimpfte eintreten, bleibt daher abzuwarten.
Klar ist bereits jetzt: Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März deutlich verschlechtern, und sollten weitergehende Corona-Maßnahmen nötig sein, werde die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen.
Bezüglich der ab dem 16. März geltenden Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich soll den Gesundheitsämtern ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen eingeräumt werden, wobei ein Betretungsverbot die letzte Stufe darstelle. „Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen“, so die Beschlussvorlage.
Die auf den späten Sonntagabend terminierte Beschlussvorlage stammt aus dem Bundeskanzleramt und dem Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalen. Bis zum Gipfel am Mittwoch sollen noch weitere Gespräche stattfinden, sodass auch noch Änderungen zu erwarten sind. (afp/dts/red/sua)
Hier geht es zur
- sechsten Stellungnahme des Corona-Expertenrats vom 13. Februar 2022
- Beschlussvorschlag vom 13. Februar 2022, 23.30 Uhr
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