Warum kommt keine Begrenzung der Migration? Landkreistag vermisst Gesamtkonzept

Wo bleiben Maßnahmen zur Begrenzung der starken Zuwanderung nach Deutschland? Der Landkreistag sieht die Ursache der Migrationsprobleme im neuen Sicherheitskonzept der Regierung nicht gelöst.
Nach der Messerattacke von Solingen geht die Debatte über Maßnahmen zur Eindämmung der illegalen Migration weiter.
Nach der Messerattacke von Solingen geht die Debatte über Maßnahmen zur Eindämmung der illegalen Migration weiter.Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Epoch Times30. August 2024

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Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat das Sicherheitspaket der Ampel nach dem Solinger Attentat begrüßt, aber auch als unzureichend kritisiert. „Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung schnell handeln will“, sagte DLT-Präsident Reinhard Sager der „Rheinischen Post“. „Das ist mehr als überfällig.“

Die Maßnahmen versteht der Landkreistag als Zwischenschritte zu mehr Steuerung und Ordnung in der Migrationspolitik.

„Dennoch vermissen wir ein Gesamtkonzept, insbesondere fehlen Maßnahmen zur Begrenzung der zu starken Zuwanderung nach Deutschland. Gerade darin liegt die Ursache für die nicht leistbare Integration in die deutsche Gesellschaft“, sagte Sager.

Kritik: Alle Dublin-Fälle erfassen, wo andere Staaten zuständig sind

Die Streichung von Leistungen für ausreisepflichtige Dublin-Flüchtlinge sei richtig.

„Noch konsequenter wäre es, wenn alle Dublin-Fälle erfasst würden, in denen andere EU-Mitgliedstaaten zuständig sind. Bislang ist es nicht nachvollziehbar, in diesen Fällen deutsche Sozialleistungen zu gewähren“, sagte er. „Darüber hinaus sollten die 44.000 vollziehbar Ausreisepflichtigen ohne Duldung lediglich noch die geringeren Sozialleistungen erhalten.“

Messerverbote könnten „sicherlich einen gewissen Beitrag leisten“, ebenso die erleichterte Ausweisung bei Messerdelikten, so Sager. Dies müsse aber auch konsequent umgesetzt werden, denn bislang bestehe gerade beim Thema Abschiebung ein gravierendes Umsetzungsproblem.

„Kriminelle und Gefährder sollen auch nach Afghanistan und Syrien abgeschoben werden können. Das ist positiv und sollte für sämtliche Ausreisepflichtigen aus diesen Ländern gelten.“

Zu begrüßen sei auch, dass anerkannte Schutzsuchende ihren Status verlieren sollen, wenn sie sich ohne zwingenden Grund in ihr Herkunftsland begeben, „etwa um dort Urlaub zu machen“, sagte der DLT-Präsident.

Rechtliche Grauzone Dublin-Flüchtlinge

Unter ausreisepflichtigen Dublin-Flüchtlingen versteht man Asylsuchende, die nach der Dublin-III-Verordnung in einen anderen EU-Mitgliedstaat überstellt werden sollen. Diese regelt, welcher EU-Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. 

Grundsätzlich gilt: Der Staat, in dem ein Flüchtling zuerst die EU betreten hat, ist für das Asylverfahren verantwortlich. Diese Menschen sind verpflichtet, Deutschland zu verlassen und in den zuständigen EU-Staat zurückzukehren. Bis zur Überstellung haben sie in Deutschland nur eingeschränkte Rechte und Leistungen. Die Überstellung muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen, sonst geht die Zuständigkeit auf Deutschland über.

Ausreisepflichtige Dublin-Flüchtlinge befinden sich also in einer rechtlichen Grauzone zwischen zwei EU-Staaten, wobei ihre Rückkehr in den eigentlich zuständigen Staat angeordnet, aber noch nicht vollzogen wurde. (dts/red)



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