Wagenknecht-Bündnis ist noch keine Partei, hat aber Spenden gesammelt

Das als Verein organisierte Bündnis möchte bei der später erfolgenden Parteigründung das bereits gesammelte Geld übertragen. Dabei könnte es noch zu Problemen kommen.
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Sahra Wagenknecht bei der Vorstellung ihres Bündnisses am 23. Oktober 2023.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times1. Dezember 2023

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) der ehemaligen Linken-Politikerin besteht bislang nur als Verein und ist noch keine Partei, hat aber bereits eine Millionen Euro an Spenden gesammelt. Dies sagte BSW-Schatzmeister Ralph Suikat der „Süddeutschen Zeitung“ vom Freitag. Es gebe Zuwendungen in einstelliger bis fünfstelliger Höhe. „Wir bekommen erfreulicherweise sehr viele Spenden, sehr viele Kleinspenden“, sagte Wagenknecht dem SWR.

Nach Einschätzung der Rechtswissenschaftlerin und Parteienforscherin Sophie Schönberger ist das Vorgehen des BSW jedoch rechtlich problematisch. Die Regeln zur Parteienfinanzierung seien viel strenger als das Vereinsrecht, sagte sie der „SZ“. Es dränge sich der Verdacht auf, dass es Ziel des BSW-Vereins sei, das Parteienrecht zu unterlaufen.

Parteien dürfen etwa keine Spenden aus dem EU-Ausland empfangen, Vereine schon. Suikat versicherte, dass das BSW keine ausländischen Spenden annehme. Der Verein werde bereits vor der Parteiengründung so geführt, als ob er dem Parteienrecht unterläge. Wagenknecht sagte dem SWR, dass die Parteigründung für Januar geplant sei. Die gesammelten Spenden sollen dann übertragen werden.

„Wenn ich aber Geld bekomme, das nur durch jemanden anderen durchgeleitet ist, dann ist das eine illegale Strohmannspende“, sagte Schönberger. Wo das Geld des Vereins herkomme, könne trotz der Beteuerungen niemand kontrollieren. „Sie umgehen mit dem Vereinskonstrukt im Grund alles, was eine Partei in Deutschland ausmacht“, sagte sie der „SZ“. Das sei „extrem faul“.

Gerichtsentscheid zur „Mandatsträgerabgabe“ erwartet

Der künftigen Partei droht außerdem ein weiteres Finanzproblem: Neben Spenden setzt Wagenknecht auch auf Beiträge von Abgeordneten, die sich ihr angeschlossen haben. Diese „Mandatsträgerabgabe“ gibt es bereits bei der Linken und die Partei pocht darauf, dass auf ihren Listen gewählte Abgeordnete sie weiter entrichten.

Wagenknecht rechnet in dieser Frage mit einer gerichtlichen Entscheidung zu ihren Gunsten. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit dem grundgesetzlich verbrieften freien Mandat in Übereinstimmung steht. Dass man eine Partei, die man verlassen hat, noch finanzieren muss“, sagte sie dem SWR.

(afp/red)



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