Von Behörde in die Falle gelockt? Abschiebung eines Iraners gestoppt

Schwere Vorwürfe gegen die Ausländerbehörde im bayerischen Passau: Das Amt soll einen Iraner mit falschen Versprechungen in die Behörde gelockt haben, um ihn dort festzunehmen. Das Amt widerspricht.
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Nach Protesten gegen die Vorgehensweise der Ausländerbehörde Passau bei der bevorstehenden Abschiebung eines Iraners ist das Verfahren ausgesetzt worden. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times6. Oktober 2022

Nach Protesten gegen die Vorgehensweise der Ausländerbehörde Passau bei der bevorstehenden Abschiebung eines Iraners ist das Verfahren ausgesetzt worden. Auf Antrag des Innenministeriums wurde der Mann wieder aus dem Gewahrsam entlassen, wie ein Sprecher mitteilte. Der Flüchtlingsrat hatte am Dienstag kritisiert, dass der 41 Jahre alte Mann mit einem falschen Versprechen in das Amt gelockt und dort von zwei Beamten zwecks Abschiebung festgenommen worden sei. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete am Mittwoch darüber.

Laut Innenministerium müssen die ausländerrechtlichen Entscheidungen in dem Fall noch einmal sorgfältig überprüft werden. Die Ausländerbehörde sei gebeten worden, einstweilen von einer Abschiebung abzusehen. Das Landratsamt teilte am Mittwoch auf Anfrage mit, dass zum Zeitpunkt der Einladung an den Betroffenen eine Abschiebung noch nicht terminiert gewesen sei. „Die Einladung per Mail durch die Sachbearbeiterin erfolgte also nicht in der Absicht, falsche Tatsachen vorzuspiegeln.“

Laut Flüchtlingsrat hatte der 41-Jährige eine Beschäftigung bei einem Pflegedienst in Aussicht und bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Beschäftigungsduldung gestellt und dort seinen Reisepass zur Prüfung abgegeben. Zwei Monate später habe ihn eine Sachbearbeiterin einbestellt, damit die Beschäftigung in das Duldungspapier eingetragen werden könne.

„Statt einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltsperspektive erwarteten ihn zwei Polizeibeamte, die ihn abführten“, schrieb der Flüchtlingsrat, und weiter: „Wir halten ein solches Verhalten einer bayerischen Behörde für untragbar.“ Bayerns SPD-Generalsekretär Arif Taşdelen schloss sich der Kritik an – insbesondere angesichts der aktuellen, politischen Situation im Iran.

Der Mann sei 2018 aus dem Iran geflohen, so der Flüchtlingsrat. Jedoch habe ihm das Bundesamt für Migration nicht geglaubt, dass er sein Land aus Furcht vor Verfolgung verlassen habe und bei einer Rückkehr aufgrund seines Übertrittes zum Christentum gefährdet sei.

Aus dem Landratsamt Passau hieß es am Mittwoch: „Der erneuten Überprüfung des Falls stehen wir offen gegenüber.“ Der Fall sei an die zuständige Ausländerbehörde der Regierung von Niederbayern übergeben worden.

Niedersachsen schiebt vorerst keine Menschen in den Iran ab

Unabhängig von dem Fall in Passau, kündigte Landesinnenminister Boris Pistorius (SPD) am Donnerstag an, Niedersachsen werde vorerst keine Menschen mehr in den Iran abschieben. Er wolle auf der nächsten Innenministerkonferenz zudem einen Vorschlag für einen allgemeinen Abschiebestopp in den Iran einbringen. „Die Menschenrechtslage ist katastrophal und die Lage wird jeden Tag dramatischer“, fügte Pistorius an.

Im Iran kommt es nach dem Tod einer jungen Frau im Gewahrsam der sogenannten Sittenpolizei zu anhaltenden Protesten, die sich gegen das religiöse System und die Regierung des islamischen Landes richten. Dessen Führung geht mit Gewalt gegen die Demonstrationen vor. Nach Angaben der in Oslo ansässigen Organisation Iran Human Rights (IHR) bisher mindestens 92 Menschen getötet.

Nach Angaben des Ministers gab es in der jüngeren Zeit allerdings ohnehin „praktisch“ keine Abschiebungen aus Niedersachsen in den Iran. In den vergangenen zwei Jahren seien lediglich zwei Männer zurückgeführt worden. (dpa/afp/dl)



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