„Volle Ansprüche bei halber Arbeit“: FDP und Linke wollen Rentenbevorzugung von Bundesministern an den Kragen
FDP und Linke wollen die Pensionsansprüche von Bundesministern einschränken. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochausgabe) berichtet, erwerben Minister bislang nach vier Jahren im Amt einen Anspruch auf ein Ruhegehalt im Alter. Er liegt bei 27,74 Prozent der Amtsbezüge. Derzeit wären dies mehr als 4000 Euro monatlich.
Eine Ausnahmeregelung sieht jedoch vor, dass beispielsweise im Falle einer Auflösung des Bundestages Minister schon nach zwei Jahren im Amt die gleichen Ansprüche erwerben, den sie sonst erst nach vier Jahren hätten.
Dies wollen die Bundestagsfraktionen von FDP und Linken ändern. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte der Zeitung, „volle Ansprüche bei halber Arbeit“ seien eine sehr fragwürdige Regelung.
Anspruch im Verhältnis zur Dienstzeit
FDP-Fraktionsvize Christian Dürr sagte der „SZ“, grundsätzlich sei die geltende Ausnahmeregelung zwar sinnvoll. Jeder Minister habe einen anstrengenden und verantwortungsvollen Job, „der entsprechend gewürdigt werden sollte“. Allerdings dürfe es keine Bevorzugung geben.
Grundsätzlich müsse der Anspruch wie bei jedem normalen Arbeitnehmer „im Verhältnis zur Dienstzeit stehen“. Nach zwei Jahren sollten Minister im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages deshalb nur die Hälfte der Bezüge erhalten, also 13,87 Prozent, forderte Dürr.
Außerdem sei es sinnvoll, „wenn Minister grundsätzlich mehr eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen“, sagte der FDP-Politiker. Bartsch forderte, „Extra-Systeme für Abgeordnete und Minister“ abzuschaffen: „Alle müssen in die gesetzliche Rente einzahlen.“ (afp)
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