Trotz Verbot: Terroristin Odeh verbreitet Videobotschaft – Erfolgt jetzt ihre Abschiebung?

Die Teilnahme an politischen Kundgebungen und Versammlungen wurde ihr untersagt, das Visum für Deutschland wurde der Palästinenserin entzogen. Nun wandte sich die verurteilte Ex-Terroristin Odeh mit einer Videobotschaft an ihre Anhänger.
Titelbild
Laut Verwaltungsgericht war der Entzug des Visums von Rasmea Odeh gerechtfertigt. (Symbolbild).Foto: Caroline Seidel/dpa
Epoch Times28. März 2019

Der verurteilten palästinensischen Terroristin Rasmea Odeh wurde die Teilnahme an politischen Kundgebungen, Veranstaltungen und Versammlungen in Berlin am Mittwoch erneut untersagt. Nun taucht eine Videobotschaft von Odeh auf.

Dabei hatte die Senatsinnenverwaltung am Mittwoch betont, dass sich das Verbot nicht nur auf die Teilnahme an der Veranstaltung bezieht:

Auch eine Videobotschaft stellt unserer Ansicht nach eine politische Betätigung dar, die vom Verbot umfasst ist.“

Wie die „Berliner Zeitung“ mitteilte, umging Odeh das Auftrittsverbot durch die Videobotschaft. Im Café „Be´kech“ an der Exerzierstraße in Wedding warf die Palästinenserin den Berliner Behörden „Rassismus“ vor.  In dem Video ist die Rede davon, dass „Hunderte Polizisten“ den Veranstaltungsort umstellt hätten, so die „BZ“.

„Dokumentation mit Untertitel“

Tatsächlich waren am Mittwoch lediglich 20 Beamte vor Ort im Einsatz, verließen diesen aber noch während der Veranstaltung. Die Einsatzkräfte hätten nichts Auffälliges bemerkt, hieß es.

Es wurde lediglich nach einer Diashow über Odeh ein „kurzer Filmeinspieler“ gezeigt, „der als Dokumentation aufgemacht war, mit Untertiteln in englischer und arabischer Schriftsprache“, teilte die Senatsinnenverwaltung gegenüber „rbb“ mit.  Sprecher Martin Pallgen sagte:

Die Polizei konnte keinen tagesaktuellen Bezug feststellen. Es gab keinen Livestream und/oder eine Videobotschaft von Frau Odeh.“

Ob es die Videobotschaft gab oder nicht, die Senatsinnenverwaltung stellte fest:

Frau Odeh hat nach der Aufhebung ihres Schengen-Visums keinen Aufenthaltstitel mehr, sie hält sich also illegal in Deutschland auf. Sie hat gegenüber den Behörden erklärt, dass sie freiwillig ausreisen wird. Tut sie dies nicht, werden wir sie abschieben.“

Das Verwaltungsgericht entschied am Freitag, dass das Land Berlin das Visum von Odeh rechtmäßig eingezogen hat. Nun liegt der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Behördenversagen bei Visum-Erteilung

Im Innenausschuss erklärte Staatssekretär Torsten Akmann (SPD), dass der verurteilten Terroristin für den Schengen-Raum gar kein Visum hätte erteilt werden dürfen. Bereits eine schlichte Recherche der Behörden im Internet hätte genügt, um die Vergangenheit von Frau Odeh darzustellen. Nun müsse Berlin die Suppe auslöffeln, die andere eingebrockt haben. „Das lassen wir uns in Berlin nicht bieten“, sagte Akmann zur „Berliner Morgenpost“.

Obwohl die 72-Jährige bis vergangenen Freitag Deutschland verlassen sollte und auch einen Flug am Montag geplant hatte, hält sie sich nach wie vor in Berlin auf.  Anwältin Nadija Samour hofft, „dass die Ausländerbehörde von Zwangsmaßnahmen absieht. Frau Odeh hat die Absicht, das Land freiwillig zu verlassen.“

Einen genauen Zeitpunkt nannte die Anwältin aufgrund des noch laufenden Verfahrens nicht.

Odeh war 1969 an einem Bombenanschlag auf einen Supermarkt in Jerusalem beteiligt. Zwei israelische Studenten wurden getötet, neun weitere Personen verletzt. 1980 wurde sie mit 77 weiteren Häftlingen im Austausch gegen einen israelischen Soldaten freigelassen. (sua)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion