Verwaltungsgericht hebt Verbot von NPD-Kundgebung in Hannover auf
Das Verwaltungsgericht Hannover hat das von der Polizei verhängte Verbot der für Samstag geplanten NPD-Kundgebung in der niedersächsischen Hauptstadt gekippt. Es gab am Freitag einem von der rechtsextremistischen Partei eingereichten entsprechenden Eilantrag statt. Anders als von der Polizei zur Begründung angeführt, sei keine „unmittelbare Gefährdung der Pressefreiheit“ erkennbar, hieß es dazu.
Mögliche Versammlungsbeschränkungen und Auflagen der Polizei blieben möglich, betonten die Richter. Gegen den erstinstanzlichen Beschluss kann zudem noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt werden.
Anhänger der NPD wollen am Samstag in der Innenstadt von Hannover demonstrieren. Im Fokus soll dabei der Protest gegen Journalisten stehen, die schwerpunktmäßig über das rechtsextreme Milieu in Deutschland schreiben. Im Demonstrationsaufruf auf ihrer Internetseite führt die NPD Niedersachsen dazu zehn Journalisten namentlich auf.
Gericht folgte Argumentation der Polizei nicht
Laut Polizei waren durch „öffentliche Quellen“ Tatsachen bekannt geworden, die „eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ durch die Versammlung der NPD belegten. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.
Die geplante Kundgebung gefährde Grundrechtsgarantien wie die Pressefreiheit nicht direkt, sondern nur „mittelbar“ durch einen einschüchternden Kontext, in den sie gestellt werde, hieß es zur Begründung. Dies rechtfertige allerdings kein Komplettverbot. (afp)
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