Verwaltungsgericht erlaubt „Wir für Deutschland“-Kundgebung – Berlins Innensenator wird Beschwerde einlegen
Das Verwaltungsgericht Berlin kippte das Verbot einer geplanten Kundgebung von "Wir für Deutschland". Der Innensenator von Berlin, Andreas Geisel (SPD), wird dagegen Beschwerde einlegen.

Die Oberbaumbrücke in Berlin und der Fernsehturm.
Foto: iStock
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Verbot einer geplanten Kundgebung am Jahrestag der Reichspogromnacht gekippt. Die Richter halten die von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) verhängte Verbotsverfügung offensichtlich für rechtswidrig, wie ein Sprecher am Freitag sagte. Der Verein „Wir für Deutschland“ hatte für den frühen Freitagabend eine Kundgebung angemeldet.
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) wird gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen.
„Wir gehen vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg“, kündigte ein Sprecher des Innensenats am Freitag an.
In der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 hatte es in ganz Deutschland Ausschreitungen gegen Juden und jüdische Einrichtungen gegeben. Durch den ausbleibenden Protest der Gesellschaft fühlten sich die Nationalsozialisten in ihrem Vorhaben bestärkt, Pläne zur Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Europas voranzutreiben.
In Berlin und auch an anderen Orten Deutschlands finden am Freitag zahlreiche Gedenkveranstaltungen statt. (afp)
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