Vertragsklauseln sollen für Verbraucher verständlicher werden

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Frau mit TelefonFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times10. Oktober 2016

Verbraucher sollen künftig besser vor seitenlangen Vertragsklauseln geschützt werden. Der Bundesrat will am Freitag über einen entsprechenden Antrag des Landes Hessen beraten, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ (Montag). Demnach sollen vor allem Online-Anbieter verpflichtet werden, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klarer und kürzer zu formulieren.

Man greife ein „wichtiges verbraucherschutzpolitisches Anliegen auf“, sagte eine Sprecherin der hessischen Verbraucherministerin Priska Hinz (Grüne) der Zeitung. Den Kunden müsse geholfen werden, „eine andere Wahl zu treffen, bei einem anderen Sozialen Netzwerk mitzumachen oder woanders einzukaufen“. Nachteile seien oftmals auch in für Nichtjuristen unverständlichen Formulierungen versteckt, heißt es in dem Antrag. Als Beispiel werden Internet- und Handyverträge genannt. So würden Flatrate-Tarife angeboten, aber in den AGB fänden sich dann „einschränkende Details“, die Verbraucher nicht erkennen könnten. Laut einer Umfrage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) akzeptieren 53 Prozent der Bürger die AGB, ohne sie gelesen zu haben. Das liege in erster Linie daran, dass sie zu lang und zu kompliziert seien, sagte der Rechtsexperte des Verbandes, Otmar Lell, der Zeitung. Der hessische Vorstoß sei daher „sehr sinnvoll“.

(dts Nachrichtenagentur)



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