Verstoßen Namen an Klingelschildern gegen den Datenschutz?
Verstößt das Klingelschild eines Mieters an der Haustür gegen die Datenschutzgrundverordnung? Über diese Frage ist ein heftiger Streit entbrannt. Der Immobilien-Eigentümerverband Haus&Grund empfiehlt aktuell seinen Mitgliedern, vorsorglich die Namensschilder zu entfernen.
Nur so könne sichergestellt sein, dass die Privatsphäre der Mieter gewährleistet und Bußgelder in Millionen-Höhe für den Vermieter vermieden würden, zitiert die „Bild“-Zeitung“ Verbands-Präsident Kai Warnecke.
Müssen Mieter jetzt also ihre Klingelschilder abschrauben? Datenschützer halten das für übertrieben. „Wir halten die DSGVO hier nicht für anwendbar, da es sich um keine automatisierte Datenerfassung handelt“, sagte die Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten Jana Schönefeld der dpa. Das Regelwerk greife nur bei automatisierten Datenverarbeitungen und Dateien.
Vor rund einer Woche hatte bereits die österreichische Hausverwaltung „Wiener Wohnen“ für Schlagzeilen gesorgt. Nach der Beschwerde eines Mieters entschied sich der Verband, an 220.000 Wohnungen sukzessive die Namensschilder gegen die Wohnungsnummer auszutauschen. Die für Datenschutzangelegenheiten der Stadt zuständige Magistratsabteilung schätze die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer als einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein, hieß es. Wer dennoch seinen Namen am Klingelschild haben wolle, müsse selbst einen Aufkleber anbringen.
Die rechtliche Einschätzung aus Österreich sei nicht von der Hand zu weisen, sagte Haus&Grund-Präsident Warnecke der dpa. „Wir wollen nicht in die Situation kommen, dass jeder Mieter klagen könnte.“ Wer auf Nummer sicher gehen wolle, müsse deshalb die Namensschilder an den Klingeln entfernen lassen. Warnecke erwartet, dass die Streitfrage nun von der Politik gelöst werde. „Das schreit nach einer Klärung.“
Er sehe keine Notwendigkeit, Klingelschilder zu anonymisieren, sagte der bayerische Landesdatenschützer Thomas Kranig der „Augsburger Allgemeinen“. Auch die Berliner Datenschutzbehörde sieht keinen Grund zur Panik. Sie empfiehlt Vermietern, den Mietern bei Neuvermietung eine Wahlmöglichkeit zu bieten. Alle Namensschilder von Alt-Mietern zu entfernen, wäre dagegen „wirtschaftlicher Wahnsinn“, sagte Schönefeld. Bei möglichen Klagen würde die Behörde den Vermieter anschreiben. Die Verhängung von Bußgeldern hält Schönefeld für unwahrscheinlich. (dpa)
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