Verkehrsminister: Umtauschfrist für Papierführerscheine verlängert
Die Verkehrsministerkonferenz hat eine Verlängerung der Umtauschfrist für Papierführerscheine beschlossen. Ein gemeinsamer Beschlussvorschlag Thüringens, Sachsens und Sachsen-Anhalts sei angenommen worden, teilte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am Freitag in Erfurt mit.
Bürgern dürften nicht Gefahr laufen, „sich eine Geldbuße für ungültige Führerscheine einzuhandeln, wenn es pandemiebedingt kaum möglich war, einen Antrag auf Umtausch der Altführerscheine zu stellen“, erklärte Ministerin Susanna Karawanskij (Linke).
Die Innenministerkonferenz soll nun ein bundeseinheitliches Verfahren dazu auf den Weg bringen, falls bei einer Kontrolle ein abgelaufener Altführerschein vorgelegt wird. Aus Sicht der Verkehrsministerkonferenz soll dann von einer Geldbuße absehen und eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Führerscheins eingeräumt werden.
Laut der EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle Besitzer einer Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2033 über einen Kartenführerschein verfügen. Der Umtausch der Papierführerscheine erfolgt gestaffelt.
Als Erstes müssen die Jahrgänge 1953 bis 1958 mit Papierführerschein diesen in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht haben. Als Frist galt bislang der 19. Januar 2022. (afp/dl)
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