Verfassungsschutz stuft AfD-Jugendorganisation NRW als Verdachtsfall ein
In Nordrhein-Westfalen stuft das Landesamt für Verfassungsschutz den Landesverband der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als Verdachtsfall ein.
Es lägen bei der JA NRW „tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vor, dass diese Bestrebungen verfolgen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten“, erklärte das Landesinnenministerium in Düsseldorf am Dienstag.
Bei einer solchen Einschätzung ist der Verfassungsschutz in NRW gesetzlich verpflichtet, die betroffene Organisation einzuleiten.
Herbert Reil: Spielt nicht nach demokratischen Spielregeln
Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte zur Begründung, es lägen „verdichtete Anhaltspunkte“ dafür vor, dass die JA „nicht nach demokratischen Spielregeln spielt, sondern das eigene rechtsextremistische Regelwerk vorzieht“.
Das Innenministerium verwies bei den Gründen für die Beobachtung unter anderem darauf, dass es eine „umfassende Zusammenarbeit mit zahlreichen Akteuren der rechtsextremistischen Strömung der Neuen Rechten“ gebe. Auch seien im Landesverband Personen mit rechtsextremistischer Biografie aktiv.
Die Junge Alternative in Nordhrein-Westfalen sei auf den politischen Kurs des JA-Bundesverbandes eingeschwenkt, der sich durch ein „völkisch-ethnisches Volksverständnis und Fremdenfeindlichkeit“ auszeichne. Es gebe auch eine „Nähe“ zu dem vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften und inzwischen formal aufgelösten sogenannten „Flügel“ der AfD und deren ideologische Führungsfigur Björn Höcke.
Verhandlungen in Münster
Mehrere Landesämter für Verfassungsschutz haben die jeweiligen Landesverbände der JA bereits als gesichert oder erwiesen rechtsextrem eingestuft. Zudem stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Alternative insgesamt im vergangenen April als „gesichert rechtsextremistisch“ ein.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt im Februar über drei Berufungsverfahren im Zusammenhang mit juristischen Auseinandersetzungen der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz wegen der Einstufung als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus. In den weiteren Verfahren geht es um die Einstufung der Jugendorganisation Junge Alternative und des sogenannten Flügels als Verdachtsfall – im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung.
Die AfD ging gerichtlich dagegen vor, scheiterte jedoch im März 2022 vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Ende September entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster zu einem Eilantrag der Partei ebenfalls, dass diese bis zu einer Entscheidung nach der mündlichen Verhandlung weiter als Verdachtsfall geführt werden darf. (afp/dpa)
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