Verfassungsschutz sammelt Materialien über AfD
Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstagsausgabe) Material über extremistische Bestrebungen in der AfD.
Wie das Bundesinnenministerium bestätigte, übermitteln die Landesverfassungsschutzämter ihre offenen Erkenntnisse zur AfD und ihrer Teilorganisationen an das Bundesamt. Kürzlich seien einige Landesämter, die noch keine Erkenntnisse geliefert hatten, gebeten worden, dies in Kürze zu tun. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird die Erkenntnisse der Länder mit eigenen Erkenntnissen zusammenführen.
Anfang November soll die Materialsammlung auf einer Amtsleitertagung präsentiert werden. Dort soll erörtert werden, ob die AfD zum „Prüffall“ erklärt werden kann, was eine Vorstufe zu einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz darstellt.
Vor der Entscheidung darüber trifft das Bundesamt für Verfassungsschutz in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium eine vorläufige Einschätzung. Die Entscheidung, ob die AfD zum Prüffall erklärt wird, trifft der Verbund aus Bundesamt und Landesämtern. Auf der Amtsleitertagung im März hatten die Verfassungsschützer von Bund und Ländern beschlossen, dass im Falle der AfD offene Indizien laufend gesichtet und bewertet werden. Man war damals zum Ergebnis gekommen, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Beobachtung gebe. Seitdem gibt es aber neue Erkenntnisse.
In Thüringen ist die Partei durch die dortige Landesbehörde bereits zum „Prüffall“ erklärt worden. In Bremen und Niedersachsen wird die Jugendorganisation der AfD durch den Verfassungsschutz beobachtet. Die Amtsleitertagung soll sich des Weiteren mit dem Thema der Entgrenzung des Rechtsextremismus befassen.
Es gibt die Bestrebung, das Spektrum extremistischer islam- und asylfeindlichen Netzwerke zu einem Sammel-Beobachtungsobjekt zu erklären. Der vom AfD-Vorstand als „Sonderermittler“ gegen Extremismus eingesetzte Abgeordnete Roland Hartwig sagte der FAZ: „Sollte der Verfassungsschutz die AfD wider Erwarten ganz oder teilweise zum Prüffall erklären, wäre meine Empfehlung, dass sich die Partei mit allen in Betracht kommenden Mitteln dagegen verteidigt.“ (dts)
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