Verfassungsgericht verhandelt über Teilwiederholung von Bundestagswahl in Berlin 2021

Ab morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die geplante Teilwiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin.
Müssen Abiturienten einen Zeugnisvermerk darüber akzeptieren, dass ihre Rechtschreibleistungen nicht in die Noten eingeflossen sind? Mit dieser Frage befasst sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times17. Juli 2023

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt ab Dienstag über die geplante Teilwiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin. Wegen vieler Pannen beschloss der Bundestag im November, die Wahl in einem Fünftel der Wahlbezirke in der Hauptstadt wiederholen zu lassen. CDU und CSU ist das zu wenig – die Unionsfraktion wandte sich an das Verfassungsgericht. (Az. 2 BvC 4/23)

Dieses will sich nun „mit grundlegenden Fragen der Wahlprüfung“ befassen, wie es ankündigte. Für die mündliche Verhandlung wurden zwei Tage angesetzt.

Ein Urteil soll in dieser Woche aber noch nicht fallen. Erfahrungsgemäß dauert es einige Monate bis dahin. Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 kam es in vielen Berliner Stimmlokalen wegen fehlender oder falscher Stimmzettel zur zeitweisen Schließung von Wahlräumen, weitere organisatorische Mängel verursachten lange Warteschlangen. (afp)



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