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BFH-Beschluss

Verein rief zu Widerstand gegen Corona-Maßnahmen auf – Gemeinnützigkeit entzogen

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Menschen mit Gesichtsmasken. Symbolbild.

Foto: iStock

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Lesedauer: 2 Min.

Ein Verein, der im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen auf das im Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht verweist und Politikern eine Abhängigkeit „von anderen Mächten“ unterstellt, ist nicht mehr gemeinnützig. Das stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss klar. Von zulässigen Satzungszielen sei dies nicht mehr gedeckt. (Az: V B 25/21 (AdV))
Der klagende Verein hatte sich in seiner Satzung „die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens“ sowie „die Förderung des allgemeinen demokratischen Staatswesens“ auf die Fahnen geschrieben. Unter anderem auf seinen Internetseiten stellte er die Wirksamkeit von Masken infrage und forderte einen Stopp sämtlicher Corona-Maßnahmen.
Der Verein forderte zudem die Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses und wies auf das im Grundgesetz verankerte „Recht zum Widerstand“ gegen die Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung hin.
Das zuständige Finanzamt hob daraufhin die Gemeinnützigkeit auf. Der Verein dürfe keine Spendenbescheinigungen mehr erteilen. Die Körperschaftsteuer setzte das Finanzamt allerdings zunächst auf null Euro fest.
Wie schon das Finanzgericht München bestätigte dies nun auch der BFH zunächst im vorläufigen Eilverfahren. Zwar dürfe ein Verein auch politische Meinungen äußern, soweit dies seinen Satzungszielen diene. Diese Meinung dürfe auch den Entscheidungen der Parlamente und Regierungen von Bund und Ländern widersprechen.
Hier seien Äußerungen zum öffentlichen Gesundheitswesen zwar von den Satzungszielen gedeckt. Der Hinweis auf das im Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht und die Behauptung einer Abhängigkeit von Politikern von anderen Mächten gingen aber „über das hinaus, was zur gemeinnützigen Förderung dieses Zwecks zwangsläufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden ist“, stellte der BFH klar.
Ähnlich hatte der BFH im Januar das Aus der Gemeinnützigkeit für die globalisierungskritische Organisation Attac bestätigt. Attac reichte hiergegen eine Verfassungsbeschwerde ein. (afp/dl)

Kommentare

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Peterle73vor 3 Jahren

So gehen totalitäre Regime.

Moin ihr Deutschen, uffgewacht?

Nein seid ihr nicht, 80% wollen das so.

Anonymousvor 3 Jahren

Nur 80%? Ich bleib bei deutlich jenseits 95%.

Stefan Schembaravor 3 Jahren

So ist das leider. Wenn dein starker Arm es will....

Vincent E. Noelvor 3 Jahren

Und was genau ist daran nun totalitär, bitte?

Anonymousvor 3 Jahren

Soso, gemeinnützig heisst also "Nur im Sinne der Einheitspartei" und deren Marionetten und NGO-Sponsoring.

Und wie es in einem (Un)Rechtsstaat so üblich ist, entscheiden das auch noch hausinterne Gremien.

Vincent E. Noelvor 3 Jahren

Nein, gemeinnützig heißt etwas anderes.

Luisevor 3 Jahren

Heut morgen im Radio: "Die Eltern machen Druck auf die EMA, denn sie wünschen sich möglichst bald einen Impfstoff für die 5 bis 12jährigen Kinder." Ich kann das gar nicht glauben.

Mikevor 3 Jahren

verrückte gibt es immer. aber deren meinung kommt in der regel nicht im radio. tatsächlich sind öffentliche medien gezwungen gewisse nachrichten zu verbreiten. ganz egal wie unsinnig sie sind. das nennt sich dann massenmanipulation oder auch das unschönere wort "propaganda".