Verbot von Demo gegen Corona-Politik: Gericht entscheidet
Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts über das Verbot der geplanten Demonstration gegen die Corona-Politik fällt voraussichtlich an diesem Freitag.
Gegner der Corona-Maßnahmen hatten unter anderem eine größere Demonstration auf der Straße des 17. Juni am Samstag in der Hauptstadt angemeldet. Die Polizei untersagte diese. Gegen die Verbotsverfügung gingen die Initiatoren gerichtlich vor. Zudem will Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik am heutigen Freitagmittag über die Versammlungsverbote und über Maßnahmen der Polizei informieren.
„Gesundheitsrisiko“ versus „Grundgesetz“
Als einen Grund für das Verbot nennt die Polizei, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe. Demonstrations-Initiator Michael Ballweg hatte dagegen in einer Erklärung von einem „feindlichen Angriff auf das Grundgesetz“ gesprochen. Zur größten Kundgebung am Wochenende hatte die Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart für Samstagnachmittag 22.000 Teilnehmer angemeldet.
Das Verwaltungsgericht räumte dem Land Berlin eine Frist bis zum Freitagnachmittag für eine Stellungnahme ein. Dabei geht es um eine Erwiderung auf den Widerspruch von Querdenken gegen das Demo-Verbot.
Bereits die Demonstration gegen die Corona-Politik am 1. August in Berlin habe gezeigt, dass Demonstranten „sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen“ hinwegsetzten, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD). In der Verbotsverfügung heißt es unter anderem: „Das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit überwiegt in der gebotenen Rechtsgüterabwägung das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.“
Ein Infektionsrisiko bei „Corona-Gegnern“ sei erheblich höher, „als bei solchen Personen, die die Infektionsschutzmaßnahmen streng beachten“.
Rechtsanwalt dementiert Politiker-Aussage
Rechtsanwalt Ralf Ludwig vom Organisatorenteam widerspricht den Informationen, dass Teilnehmer der Berlin Querdenken-Demo vom 1. August gegen Auflagen verstoßen hätten. Der Versammlungsbescheid habe überhaupt keinen Sicherheitsabstand vorgesehen. Lediglich ein Hinweis auf die Berliner Corona-Verordnung sei erfolgt. Darin hieß es, dass man – dort, wo es möglich ist – den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten soll. Es wurde lediglich beauflagt, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. „Allerdings nur für diejenigen, die nicht einen Ausnahme-Tatbestand haben“, beispielsweise von der Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, erklärte Ludwig.
Dem Veranstalter sei keine einzige Person bekannt, die am 1. August von der Polizei kontrolliert worden wäre und wo festgestellt worden wäre, dass diese Person eine Mund-Nasen-Bedeckung rechtswidrig nicht getragen hätte. „Der Vorwurf, dass Menschen rechtswidrigerweise eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht getragen haben am 1.8., ist uns nicht bekannt. Wir kennen weder Bußgeldbescheide noch Personen, denen Personalien festgestellt worden sind“, stellt der Anwalt klar.
Bemerkung der Kanzlerin – Äußerungen weiterer Politiker
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich zurückhaltend zur Entscheidung der Berliner Behörden geäußert. „Ich respektiere die Berliner Entscheidung“, sagte Merkel am Donnerstag vor Journalisten. Zugleich verwies sie auf die „gerichtlichen Überprüfungswege in Deutschland“. „Wir sind ein Rechtsstaat“, betonte die Kanzlerin.
Kanzleramtschef Helge Braun sagte in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“: „Was ich sehr schwierig fand und was hier, glaube ich, das große Problem war, dass bei der Begründung der Ablehnung der Demonstration die Absicht der Demonstranten mit in die Argumentation einbezogen worden ist. Und das geht natürlich nicht“. Der CDU-Politiker sprach von einer ganz schwierigen Abwägungsfrage bei dem Verbot. „Ich finde, dass auch Corona-Gegner demonstrieren können“, sagte der Kanzleramtschef.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) verteidigte das Verbot. Wenn schon von vornherein angekündigt werde, Corona-Regeln nicht zu achten, dann sei das von vornherein eine Gefährdung vieler Menschen, meinte Müller.
Das gelte nicht nur für die Teilnehmer selbst. „Die Demonstranten gehen zurück, sie fahren mit dem ÖPNV nach Hause, sie gehen an den Arbeitsplatz, sie gehen in die Familie. Und überall bei diesen Kontakten gefährden sie wieder andere“, so Müller. „Und sie senden ein Signal aus, dass nicht wichtig ist, was im Zusammenhang mit der Pandemie beschlossen wird. Das können wir so nicht akzeptieren.“
Im Fall einer Niederlage wollen beide Parteien vors Oberverwaltungsgericht
Beide Parteien kündigten an, im Fall eine Niederlage in erster Instanz vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen. Querdenken will dann notfalls auch das Bundesverfassungsgericht anrufen. Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik will sich am Mittag noch einmal zum Demonstrationsverbot äußern.
Die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, die CSU-Politikerin Andrea Lindholz, nannte das Berliner Verbot „nachvollziehbar“. „Weder die Veranstalter noch die Teilnehmer haben bei der letzten Demo die Auflagen zum Schutz der Allgemeinheit eingehalten“, sagte Lindholz der „Passauer Neuen Presse“. Allerdings dürften solche Verbote nicht zur Regel werden. „Grundsätzlich ist friedlicher Protest gegen die Corona-Maßnahmen legitim, solange sich alle an die vereinbarten Regeln halten“, sagte die CSU-Politikerin.
Versammlungsverbot – ein Verstoß gegen Versammlungsfreiheit
Der Berliner Innensenator Andreas Geisel hatte zuvor bezüglich der von der Initiative Querdenken 711 beantragten Veranstaltungen am 29. August gesagt: „Ich bin nicht bereit ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen.“
Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek kritisierte gegenüber Epoch Times:
Unabhängig davon, ob dies der eigentliche Grund für das Verbot ist und die Argumentation mit der befürchteten Nichteinhaltung der Hygieneregeln nur vorgeschoben ist, ist diese Aussage klar verfassungswidrig.“
Der Senator setze das Mittel des Versammlungsverbotes ein, um politische Gegner der Regierung am Demonstrieren zu hindern. Dies verstoße nicht nur gegen die Versammlungsfreiheit, sondern richte sich auch gegen das Demokratieprinzip.
Wenn der Senator glaubt, nach politischem Gusto darüber entscheiden zu dürfen, wer auf dem Territorium von Berlin demonstrieren darf, hat er die Grundlagen des Demokratieprinzips nicht verstanden“, sagte Murswiek.
Verfassungsrechtler hinterfragt Maskenpflicht
Eine andere Frage sei, ob angesichts der Entwicklung der Epidemie die Abstands- und Maskenpflichten überhaupt noch erforderlich seien. Dagegen könnte beispielsweise sprechen, dass anscheinend die weitgehend ohne Masken und ohne Mindestabstände stattgefundenen Großdemonstrationen von „Black Lives Matter“ und von Gegnern der Corona-Politik keine Hotspots für Neuinfektionen gewesen sind.
„Ob sich das Verwaltungsgericht im Eilverfahren mit dieser Frage befassen wird, scheint mir allerdings zweifelhaft“, sagte Murswiek und fügt hinzu: „Sollte sich herausstellen, dass das Verbot missbräuchlich zur Unterbindung einer politisch unerwünschten Demonstration erlassen wurde, wofür einiges spricht, dann muss es vom Gericht auf jeden Fall aufgehoben werden.“ (dpa/sua)
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