Urteil zur Wahlrechtsreform: Union und Ampel sehen sich beide als Sieger
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum neu gestalteten Wahlrecht ist zurzeit Thema Nummer eins in der innenpolitischen Debatte. Sowohl die Union als auch die Ampel sehen sich durch das Urteil bestätigt. Kritik bleibt vor allem am möglichen Wegfall von Direktmandaten.

Viel Aufmerksamkeit hat das Bundesverfassungsgericht wegen der Urteilsverkündung zur Wahlrechtsreform.
Foto: Uli Deck/dpa
Wegfall der Überhangs- und Ausgleichsmandate stößt auf Zustimmung
Union will Änderungen im Wahlrecht zur Koalitionsbedingung machen
Ampel sieht sich weitgehend bestätigt
Wahlkreise ohne Abgeordnete vor allem in ostdeutschen Städten zu erwarten
Der frühere Spitzenkandidat der AfD zur EU-Wahl, Maximilian Krah, nannte den nun geltenden Zustand „vollkommen intransparent, unverständlich und nach meiner Einschätzung undemokratisch“. Es sei jetzt möglich, dass der Sieger eines Wahlkreises nicht in den Bundestag einzieht, der Verlierer aber über die Liste. Vor allem in Städten wie Dresden könnten Direktmandate dauerhaft entwertet werden.
Grundmandat kein Muss – Wahlrecht darf jedoch Fraktionsgemeinschaften nicht benachteiligen
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Der Wegfall eines Direktmandats ist ein eklatanter Verstoß gegen das Demokratiegebot GG Art 20.
Die Verringerung der Mandate ist diesbezüglich nachrangig.
Das Direktmandat hat eine höhere Legitimität, als auf einer Parteiliste zu stehen.
Gysi hatte das Problem im Interview aufgezeigt.
Die direkte Demokratie wird geschwächt, die Parteien werden gestärkt.
Das ist ein unguter Weg.
Man hätte bspw. die Grundmandatsregelung auch so gestalten können, dass nur die jeweils mindestens drei gewählten Direktkandidaten in den Bundestag einziehen, und dort eben nicht in Fraktionsstärke gemessen am Zweitstimmenanteil auftreten, sondern nur als Gruppe (wenn’s zur Fraktion nicht reicht).
Der Bundestag wäre geschrumpft, ohne dass gewählte Direktkandidaten ihr Mandat gegen Zweit- oder Drittplatzierte aus der Konkurrenz verlieren..
,,Urteil zur Wahlrechtsreform: Union und Ampel sehen sich beide als Sieger,,
Man könnte auch sagen, eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus !
[]
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Der Wegfall eines Direktmandats ist ein eklatanter Verstoß gegen das Demokratiegebot GG Art 20.
Die Verringerung der Mandate ist diesbezüglich nachrangig.
Das Direktmandat hat eine höhere Legitimität, als auf einer Parteiliste zu stehen.
Gysi hatte das Problem im Interview aufgezeigt.
Die direkte Demokratie wird geschwächt, die Parteien werden gestärkt.
Das ist ein unguter Weg.
Man hätte bspw. die Grundmandatsregelung auch so gestalten können, dass nur die jeweils mindestens drei gewählten Direktkandidaten in den Bundestag einziehen, und dort eben nicht in Fraktionsstärke gemessen am Zweitstimmenanteil auftreten, sondern nur als Gruppe (wenn’s zur Fraktion nicht reicht).
Der Bundestag wäre geschrumpft, ohne dass gewählte Direktkandidaten ihr Mandat gegen Zweit- oder Drittplatzierte aus der Konkurrenz verlieren..
,,Urteil zur Wahlrechtsreform: Union und Ampel sehen sich beide als Sieger,,
Man könnte auch sagen, eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus !
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